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Sichere IT für Wirtschaft und Gesellschaft

IT-Sicherheit bedeutet Verlässlichkeit für Unternehmen und den Schutz von wichtiger Infrastruktur in unserer Gesellschaft. Die GI fordert ein gemeinsames Vorangehen zwischen Bund und Ländern, um den Schutz vor Cyberangriffen zu stärken. Ebenso muss die Sicherheit von Systemen gewährleistet sein: Der Hacker-Paragraph §202c StBG muss grundlegend reformiert werden, um diese Arbeit zu entkriminalisieren. IT-Sicherheit erfordert das Vertrauen in das System. Die GI setzt sich für eine Responsible Disclosure Verfahren ein, anstatt das Sicherheitslücken für Spähangriffe offengelassen werden.

Grundlagen für sichere und verlässliche digitale Infrastrukturen schaffen

„Komplexität ist der Feind von IT-Sicherheit“ – die gilt nicht nur auf technischer, sondern auch auf gesetzlicher Ebene. Die GI fordert, dass dafür Regularien, z. B. NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz, klar und zentral bestimmt werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollte als die zentrale Meldestelle für IT-Sicherheitsschwachstellen und Sicherheitsvorfälle gestärkt werden. Dies stellt sicher, dass betroffene Organisationen schnell Hilfe erhalten können.

Eine neue Bundesregierung sollte außerdem dringend Kommunen dabei unterstützen, Cyberangriffen vorzubeugen und damit deren Arbeitsfähigkeit sicher zu stellen. Hohe IT-Sicherheitsauflagen müssen auch für Kommunen und Behörden gelten und umgesetzt werden.

Gleichzeitig erfordern die Herausforderungen in der IT-Sicherheit Zusammenarbeit und Vernetzung. Angesichts des Fachkräftemangels in der Branche ist es essenziell, Kooperationen zwischen Behörden, Forschung und Wirtschaft zu fördern. Die GI fordert von einer neuen Bundesregierung gezielte Initiativen, um den Wissensaustausch zu stärken, Ausbildungsprogramme zu erweitern und IT-Sicherheit als Querschnittsaufgabe zu etablieren.

Modernisierung des Computerstrafrechts

Für eine wirksame und zeitgemäße IT-Sicherheitsforschung in Deutschland ist es essenziell, dass das Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren legal durchführbar sind. Aktuell stellt § 202c StGB Sicherheitsforschende vor die große Herausforderung, die Legitimität ihrer Handlungen nachzuweisen. Vorbereitungshandlungen zur IT-Sicherheitsforschung sollten daher im Gesetz klar adressiert werden, um Unklarheiten in der Auslegung entgegen zu wirken.

Transparenz beim Umgang mit Schwachstellen

Die GI fordert die Einführung eines verbindlichen Responsible Disclosure Verfahrens, das klare Regeln für das Melden und Veröffentlichen von Schwachstellen etabliert. Dies schützt betroffene Organisationen, ermöglicht schnelle Gegenmaßnahmen und sorgt gleichzeitig für Transparenz im Umgang mit Sicherheitsrisiken.

Staatliche Institutionen, die auf Überwachungssoftware setzen, müssen Rechenschaft über deren Einsatz ablegen. Die GI fordert eine gesetzliche Verpflichtung, den Erwerb und die Nutzung von Spähsoftware offenzulegen um demokratische Kontrollmechanismen zu gewährleisten und ein Missbrauch dieser Technologien zu verhindern. 

Keine intrusiven Maßnahmen in der Cyberabwehr

Die GI spricht sich entschieden gegen intrusive Maßnahmen im Rahmen einer aktiven Cyberabwehr aus. Hackbacks, also Gegenschläge im Cyberraum, erhöhen die Gefahr von Eskalationen und gefährden neben Angreifer*innen auch unbeteiligte Dritte. Solche Maßnahmen destabilisieren das digitale Umfeld und schaffen zusätzliche Sicherheitsrisiken. Anstatt auf riskante Eingriffe zu setzen, muss die IT-Sicherheit durch präventive Maßnahmen wie robuste Verschlüsselung, sichere Infrastrukturen und klare Verantwortlichkeiten gestärkt werden. Die GI fordert von einer neuen Bundesregierung, Hackbacks und vergleichbare Maßnahmen rechtlich zu untersagen und den Fokus auf den Schutz und die Abwehr von Cyberangriffen zu legen.

Ansprechpersonen

Portraitfoto von Prof. Dr. Loebenberger vor grauem Hintergrund

Prof. Dr. Daniel Loebenberger

Sprecher FB Sicherheit

E-Mail: d.loebenberger@oth-aw.de