Beiträge im Überblick
Mitgliedsbeiträge (Stand 01.01.2026)
Ordentliche Mitgliedschaft
Für alle, die in der Informatik tätig sind sowie Studierende und andere an der Informatik
interessierte natürliche Personen
| Beitragsgruppe | Jahresbeitrag | Nachweis erforderlich |
| Vollzahler*in (Reguläre Mitgliedschaft) | 129 Euro | — |
| Doppelmitgliedschaft | 97 Euro | ✓ |
| Ruhestand | 65 Euro | — |
| Ermäßigt1 | 25 Euro | ✓ |
| Beitragsfrei2 | --- | ✓ |
Infos zu Nachweisen siehe hier.
Korporative Mitgliedschaft
Für alle Institutionen, Unternehmen, Vereine und vergleichbare Organisationen
| Beitragsgruppe | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Fachschaften | 74 Euro |
| Hochschulen / Forschungsinstitute | 258 Euro |
| Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) | 258 Euro |
| Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) | 457 Euro |
| Mittlere Unternehmen (bis 500 Beschäftigte) | 934 Euro |
| Größere Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte) | 1.597 Euro |
| Großunternehmen (über 1.000 Beschäftigte) | 3.931 Euro |
| *Prof+ 5 | 485 Euro |
| *Prof+ 15 | 1.450 Euro |
*Informationen zu Prof+ siehe: https://gi.de/jetzt-mitglied-werden/prof
Assoziierte Mitgliedschaft
Für alle, die sich an der Arbeit in nur einer GI-Gliederung beteiligen wollen, ohne ordentliches Mitglied der GI zu sein. Die Jahresbeiträge der Fachgruppen sind höher als die Beiträge für persönliche Mitglieder. Die Konditionen können Sie dem Aufnahmeantrag entnehmen.
Mitgliedschaft in Fachgruppen
Werden Sie Teil der Fachgruppen in unserer Gesellschaft für Informatik e. V.! Viele Fachgruppen unserer Fachbereiche https://gi.de/netzwerk/fachbereiche bieten zusätzliche Leistungen an.
Als GI-Mitglied ist der Beitritt im Mitgliederbereich Meine GI möglich.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der GI wird durch die Satzung geregelt, die Sie mit Ihrem Aufnahmeantrag anerkennen. Zusätzlich gelten unsere Beitragsinformationen: https://gi.de/mitgliedschaft/beitragsinformationen
Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft gilt mindestens für das Jahr des Eintritts und das darauffolgende Kalenderjahr und verlängert sich bei Nichtkündigung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach Art der Mitgliedschaft und Status des Mitglieds – er gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird im Beitrittsjahr ab Beginn des Beitrittsquartals berechnet und danach jährlich.
Ermäßigte / beitragsfreie Eingruppierung
Ermäßigte / beitragsfreie Eingruppierungen sind möglich. Details siehe hier.
Vergünstigungen
Fachgruppenmitgliedschaften / Fachzeitschriften können zur Basis-Mitgliedschaft hinzugebucht werden. Weitere Vergünstigungen.
Mitgliedermagazin .inf
Unser Mitgliedermagazin .inf erscheint viermal im Jahr, gedruckt und online https://inf.gi.de/. Wer die gedruckte Version bevorzug, kann diese zum Preis von 20,00 Euro/Jahr hierüber bestellen: https://meine.gi.de/
Onboarding für Neumitglieder
Zweimal im Jahr gibt es ein Zoom-Tutorial für Neumitglieder. Details dazu finden Sie im Mitgliederbereich Meine GI.
Mitglieder werben Mitglieder
Wer ein ordentliches zahlendes Mitglied wirbt, bekommt eine Gutschrift von 7,50 EUR auf das Beitragskonto (gilt max. bis zur Höhe des eigenen Mitgliedsbeitrags).
Für die Werbung eines korporativen Mitglieds gibt es 10 Prozent vom Mitgliedsbeitrag des geworbenen Mitglieds als Werbegutschrift.
Beitragsmitteilung
Beitragsmitteilungen stellen wir im PDF-Format im Mitgliederbereich Meine GI zur Verfügung und werden per E-Mail angekündigt.
Beitragszahlung
Mitgliedsbeiträge für ein Kalenderjahr sind im Voraus zu zahlen und innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Beitragsmitteilung zur Zahlung fällig. Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat buchen wir den Mitgliedsbeitrag ab. Für Mitglieder außerhalb des SEPA-Raums ist die Zahlung per Kreditkarte möglich: https://gi.de/kreditkartenzahlung
Spendenbescheinigung
Ordentliche / Korporative Mitglieder können eine Spendenbescheinigung in Höhe des gezahlten Basis-Mitgliedsbeitrags anfordern über Meine GI oder per E-Mail: mitgliederservice@gi.de
Zusätzliche Kosten/Gebühren
Ab der 2. Mahnung erheben wir einen Verwaltungskostenbeitrag von 5,00 Euro.
Gebühren für Rücklastschriften / Auslands-Überweisungen trägt das Mitglied.
Kündigung
Austritte sind nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. Es gilt der Kündigungstermin 30.11. zum 31.12. eines Jahres. Zum Kündigungsformular.
Fragenkatalog
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft: FAQ
Zuordnung Beitragsgruppe und Nachweise
Die Zuordnung zu einer Beitragsgruppe kann sich durch die Veränderung Ihrer Lebenssituation oder weil Sie die entsprechenden Dokumente nicht eingereicht haben, ändern. Damit Ihre Mitgliedschaft ermäßigt oder beitragsfrei bleibt, beachten Sie bitte folgendes:
- Nachweis einreichen: Schicken Sie uns jedes Jahr einen aktuellen Beleg (z. B. Studienbescheinigung) für Ihre Ermäßigung/Beitragsbefreiung.
- Wichtige Frist: Reichen Sie den Nachweis immer bis zum 31.12. ein, damit die Ermäßigung/Beitragsbefreiung für das nächste Jahr gilt.
- Automatische Umstellung: Wenn uns bis zum Stichtag kein neuer Nachweis vorliegt, zahlen Sie im nächsten Jahr automatisch den vollen Beitrag.
- Für Neumitglieder: Bitte schicken Sie uns Ihren Nachweis innerhalb von 4 Wochen nach Ihrem Beitritt zu.
- Berufseinstieg: Nach dem Studium oder der Ausbildung können Sie für ein Jahr den günstigen "Berufsanfänger*in"-Tarif beantragen.
- Wichtig: Ermäßigungen gelten nur für den Grundbeitrag. Fachgruppen oder Zusatzleistungen kosten extra.
Nachweise können wie folgt eingereicht werden:
- Über den Mitgliederbereich Meine GI (Service / Nachweis einreichen),
- per E-Mail: mitgliederservice@gi.de,
- per Post an die GI-Geschäftsstelle Bonn (Kontakt).
Welchen Nachweis Sie einreichen müssen, finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:
Übersicht Nachweise
Doppelmitgliedschaft:
Nachweis: Mitgliedsausweis/-rechnung der befreundeten Organisation: Liste zum Herunterladen.Ruhestand: (Vollendung des 65. Lebensjahres)
Kein Nachweis erforderlich. Status-Mitteilung an: mitgliederservice@gi.de
Ermäßigt1:
Berufsanfänger*in: (Eingruppierung gilt für ein Kalenderjahr)
Nachweis (einmalig): Exmatrikulationsbescheinigung, Abschlusszeugnis/-urkunde oder AnstellungsvertragReferendar*in:
Nachweis (einmalig): Bescheinigung über die Dauer des ReferendariatsPartner*in: Partner*in muss der Beitragsgruppe Vollzahler*in oder Doppelmitgliedschaft - ordentlich zugehörig sein.
Nachweis (einmalig): Nachweis über gemeinsamen Wohnsitz
Geringverdiener*in: (Einkommen bis 20.000 Euro Brutto/Jahr)
Nachweis (jährlich): Einkommensnachweis
Erwerbslos:
Nachweis (jährlich): Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit
Elternzeit:
Nachweis (einmalig): Arbeitgeberbescheinigung über die Dauer der Elternzeit
Beitragsfrei2:
Student*in:
Nachweis (jährlich): Studien-/ImmatrikulationsbescheinigungIn Ausbildung:
Nachweis (einmalig): Ausbildungsbescheinigung / Kopie AusbildungsvertragBundesfreiwilligendienst:
Nachweis (einmalig): Bescheinigung über die Dauer des BundesfreiwilligendienstesSchüler*in:
Nachweis (einmalig): Schulbescheinigung oder GI-Urkunde (Abi-Preis)