Neue NIS-2-Version: GI fordert Konsequenz statt Ausnahmen
Die Gesellschaft für Informatik (GI) hat die neue Formulierungshilfe zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) kritisch gelesen. Darin sieht sie im Vergleich zu vorherigen Versionen Verbesserungen. Ausnahmen und weiterhin unklare Begrifflichkeiten verringern jedoch ihre Wirksamkeit. Die GI fordert daher mehr Konsequenz.
Berlin, 18. Dezember 2024 | Die GI veröffentlicht eine Stellungnahme zur neuen Formulierungshilfe des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz. Der auf den 29. November datierte Entwurf soll die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union auf nationaler Ebene umsetzen, die AG KRITIS veröffentliche die Version. Die GI weist auf wichtige Aspekte hin, die das Parlament hoffentlich noch in dieser Wahlperiode stattfindenen Verabschiedung umsetzen sollte.
Dr. Aleksandra Sowa, Fachexpertin der GI-Fachgruppe „Datenschutzfördernde Technik“ (PET): „Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist unnötig komplex. Ich sehe hier wie bei anderen IT-Sicherheitsgesetzen einen Trend zur 'Microlegislation', also immer detaillierteren gesetzlichen Regelungen mit vielen Ausnahmen und Verzweigungen. Komplexität ist aber der Feind von Sicherheit. Es braucht klare und einfache Regelungen, etwa das BSI als einzige zentrale Meldestelle oder eine unwidersprochene Pflicht zur Offenlegung von Schwachstellen.“
Die GI fordert in ihrer Stellungnahme,
- wichtige Begriffe wie einheitlich und klarer zu definieren,
- Einfachheit bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen
- Entschlossenheit bei der Meldung von Schwachstellen
- Authentizität als eigenes Sicherheitsziel anerkennen
Download: GI-Stellungnahme zur Formulierungshilfes des NIS2-Umsetzungsgesetz vom 29.11.2024
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