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Blogbeitrag

Thema im Fokus: KI als Erfinder?

Bereits in den Anfängen der Computertechnik wurde berichtet, dass Computer Künstler (Dichter, Musiker, Maler, …) sein könnten – als Urheber im Sinne des Urheberrechts gelten Computer bisher allerdings nicht (copytrack.com). Angesichts der Fortschritte im Feld KI stellt sich die Frage, ob Computer auch Erfinder sein könnten? Das Europäische Patentamt (EPA) verneinte diese Frage, da nach jetzigen Regeln nur ein Mensch Erfinder sein kann. In einer Kurzmitteilung wurde Ende 2019 darüber informiert: „EPO refuses DABUS patent applications designating a machine inventor“ (epo.org). Es ging um zwei Patentanmeldungen: die Form eines Lebensmittelbehälters und eine „Lampe“, die Lichtsignale in einer Frequenz aussendet, die beim Betrachter zu einer besonderen Aufmerksamkeit führt. Bereits im August 2019 berichtete BBC (bbc.com), dass mehrere Patentanmeldungen in den USA, in Großbritannien und beim EPA durch Stephen L. Thaler, Geschäftsführer von Imagination Engines, Inc. (USA) vorgenommen wurden. Kritische Stimmen wurden bereits geäußert. Wie wäre die Rechtslage bei Open-Source-Software? Wem gehört das eigentliche Computerprogramm? (verdict.co.uk)

Am 28.1.2020 veröffentlichte das EPA die Gründe für die Entscheidungen (epo.org), gegen die Beschwerde eingelegt werden kann. Entsprechend internationaler Rechtsstandards sind Erfinder natürliche Personen. Die Erfinderangabe ist zwingend, da daraus zahlreiche rechtliche Konsequenzen entstehen. Es reicht nicht, der Maschine einen Namen zu geben.

Für „KI-Patente“ müssen die allgemeinen Patentierungsvoraussetzungen im Rahmen sogenannter „computerimplementierter Erfindungen“ erfüllt sein. In Europa spielen hier primär Erfordernisse der Technizität eine Rolle (epo.org), in den USA darf die Erfindung keine „abstract idea“ sein. Abstrakte mathematische Verfahren, rein theoretische Überlegungen oder Anwendungen in nichttechnischen Bereichen sind nicht patentierbar. KI als Bestandteil einer Erfindung, z.B. im Bereich des autonomen Fahrens oder im Bereich der Medizintechnik (z.B. Bildverarbeitung), kann patentierbar sein (epo.org).

Themen mit Bezug zu KI und neuen Technologien werden weltweit verstärkt in verschiedensten Gremien von Industrie und Gesellschaft diskutiert. Im Bereich der Patentämter wird hier beispielhaft auf das DPMA (dpma.de), die führenden Patentämter (USPTO, EPA, JPO, KIPO, CNIPA, fiveipoffices.org) sowie auf die Weltgesellschaft für geistiges Eigentum (WIPO) verwiesen. Im WIPO Magazin 2019 veröffentlichte z.B. Prof. Ryan Abbot den Beitrag „The Artificial Inventor Project“ mit vielen Links zu weiterführenden Artikeln (wipo.int).

Diesen Beitrag hat Sabine Kruspig (Dipl.-Ing., Patentanwältin) verfasst, die u.a. Mitglied der FG Frauen und Informatik ist. Vielen Dank!