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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) https://gi.de/mitgliedschaft wird durch die Satzung geregelt, die Sie mit Ihrem Aufnahmeantrag anerkennen.
 

Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft gilt mindestens für das Jahr des Eintritts und das darauffolgende Kalenderjahr und verlängert sich bei Nichtkündigung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr.
 

Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach Art der Mitgliedschaft und Status des Mitglieds - er gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird im Beitrittsjahr ab Beginn des Beitrittsquartals berechnet.
 

Ermäßigte / beitragsfreie Eingruppierung
Eine ermäßigte / beitragsfreie Eingruppierung kann beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie unten auf dieser Seite im grauen Kasten unter "Nachweise".
 

Vergünstigungen
Fachgruppenmitgliedschaften / Fachzeitschriften können zur Basis-Mitgliedschaft hinzugebucht werden. Weitere Vergünstigungen: https://gi.de/mitgliedschaft/angebote/verguenstigungen
 

Onboarding für Neumitglieder
Einmal im Quartal gibt es ein Zoom-Tutorial für Neumitglieder. Details dazu finden Sie im Mitgliederbereich "Meine GI" https://meine.gi.de/ 
 

Mitglieder werben Mitglieder
Wer ein zahlendes Mitglied wirbt, erhält eine Gutschrift von 7,50 EUR auf den Mitgliedsbeitrag.
 

Beitragsmitteilung
Beitragsmitteilungen stellen wir im PDF-Format im Mitgliederbereich "Meine GI" https://meine.gi.de/ zur Verfügung und werden per E-Mail angekündigt.
 

Beitragszahlung
Mitgliedsbeiträge sind innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Beitragsmitteilung zur Zahlung fällig. Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat buchen wir den Mitgliedsbeitrag ab. Den Abbuchungstermin teilen wir eine Woche vor dem Lastschrifteinzug per E-Mail mit.
 

Spendenbescheinigung
Persönliche / Korporative Mitglieder können eine Spendenbescheinigung in Höhe des gezahlten Basis-Mitgliedsbeitrags anfordern über https://meine.gi.de/ oder per E-Mail: mitgliederservice@gi.de
 

Zusätzliche Kosten/Gebühren
Ab der 2. Mahnung erheben wir einen Verwaltungskostenbeitrag von 5,00 Euro.
Gebühren für Rücklastschriften / Auslands-Überweisungen trägt das Mitglied.
 

Kündigung
Austritte sind nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. Es gilt der Kündigungstermin 30.11. zum 31.12. eines Jahres. Kündigungsformular: https://meine.gi.de/service/kuendigung 
 

Fragenkatalog
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft: FAQ

 

Mitgliedsbeiträge (gültig ab 01.01.2024)

Ordentliche Mitgliedschaft: https://gi.de/antrag

(Für alle, die in der Informatik tätig sind sowie Studierende und andere an der Informatik interessierte natürliche Personen)

 

 

Beitragsgruppe

 

Vollzahler*in
(Reguläre Mitgliedschaft)

 

Doppelmitgliedschaft

 

Mitglied der Schweizer
Informatikgesellschaft (SI)

 

Ruhestand

 

Ermäßigt*

 

Student*in

 

 

In Ausbildung

 

Jahresbeitrag

 

129 Euro

 

 

97 Euro

 

 

75 Euro

 

 

65 Euro

 

 

25 Euro

 

 

**Beitragsfrei
 

 

**Beitragsfrei

 

Nachweis erforderlich

 

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Nachweise

Allgemeines

Nachweise müssen spätestens vier Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft bzw. nach Beantragung der beitragsfreien / ermäßigten Eingruppierung erbracht werden und dann jährlich (sofern nichts anderes vermerkt) bis zum Stichtag 31.12.des laufenden Jahres. Ansonsten erfolgt im Folgejahr die Eingruppierung unter "Vollzahler*in". 

Student*innen / Mitglieder "In Ausbildung" können im ersten Jahr nach Beendigung des Studiums / der Ausbildung für ein Kalenderjahr den ermäßigten Mitgliedsbeitrag beantragen. Als Nachweis dient die Exmatrikulationsbescheinigung / Abschlussurkunde/-zeugnis oder eine Kopie des Anstellungsvertrages.

Nachweise können direkt hochgeladen werden über https://meine.gi.de/ (Service / Nachweis einreichen) oder per E-Mail an mitgliederservice@gi.de / Fax / Post der GI-Geschäftsstelle Bonn (https://gi.de/kontakt/) eingereicht werden.

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Übersicht Nachweise

  • Doppelmitgliedschaft:
    Nachweis: Mitgliedsausweis der befreundeten Organisation Liste zum Herunterladen.
     
  • Mitglied der Schweizer Informatikgesellschaft (SI):
    Nachweis: SI-Mitgliedsausweis
     
  • Im Ruhestand:
    Kein Nachweis erforderlich. Hier genügt die einmalige schriftliche Information über den Status an mitgliederservice@gi.de

*Ermäßigt:  

  • Berufsanfänger*in:  (Eingruppierung gilt für ein Kalenderjahr)
    Nachweis (einmalig): Exmatrikulationsbescheinigung, Abschlusszeugnis/-urkunde oder Anstellungsvertrag
     
  • Referendar*in:
    Nachweis (einmalig): Bescheinigung über die Dauer des Referendariats
     
  • (Ehe-)Partner*in:  Partner*in muss der Beitragsgruppe Vollzahler*in, Doppel- oder SI-Mitgliedschaft zugehörig sein.
    Nachweis (einmalig): Nachweis über gemeinsamen Wohnsitz
  • Geringverdiener*in:  (Einkommen bis 20.000 Euro Brutto/Jahr)
    Nachweis (jährlich): Einkommensnachweis
  • Erwerbslos:
    Nachweis (jährlich): Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit
  • Elternzeit:
    Nachweis (einmalig): Arbeitgeberbescheinigung über die Dauer der Elternzeit
  • Bundesfreiwilligendienst:
    Nachweis (einmalig): Bescheinigung über die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes

**Beitragsfrei:

  • Student*in:
    Nachweis (jährlich): Studien-/Immatrikulationsbescheinigung
     
  • In Ausbildung:
    Nachweis (einmalig): Kopie Ausbildungsvertrag

**Beitragsbefreiung für Student*innen und Mitglieder in Ausbildung gilt nur für den Basis-Mitgliedsbeitrag. Zusätzliche Fachgruppenmitgliedschaften oder Leistungen sind ggf. kostenpflichtig.
  

Korporative Mitgliedschaft: https://gi.de/antrag

(Für alle Institutionen, Unternehmen, Vereine und vergleichbare Organisationen)

BeitragsgruppeJahresbeitrag
Fachschaften     74 Euro
Hochschulen / Forschungsinstitute   258 Euro
Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte)   258 Euro
Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte)   457 Euro
Mittlere Unternehmen (bis 500 Beschäftigte)   934 Euro
Größere Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte)1.597 Euro
Großunternehmen (über 1.000 Beschäftigte)3.931 Euro

► Assoziierte Mitgliedschaft: Aufnahmeantrag

(Für alle, die sich an der Arbeit in nur einer GI-Gliederung beteiligen wollen, ohne ordentliches Mitglied der GI zu sein)

 

► Mitgliedschaft in Fachgruppen für Ordentliche / Korporative Mitglieder

Viele Fachgruppen bieten zusätzliche Leistungen, die sich zur Basismitgliedschaft addieren. Beitritt in Fachgruppen ist auch im Mitgliederbereich "Meine GI" möglich. Die Konditionen können Sie dem Aufnahmeantrag entnehmen.

Hinweis: Um den jeweiligen Antrag am Bildschirm ausfüllen zu können, speichern Sie diesen bitte zunächst lokal auf Ihrem Rechner und öffnen Sie ihn dann mit dem Adobe Reader. Mit Safari (Mac) ist das Ausfüllen direkt im Browser möglich.