Zum Hauptinhalt springen
Lexikon

Web Accessibility (Barrierefreiheit)

„The power of the Web is in its universality.
Access by everyone regardless of disability is an essential aspect” 
(Tim Berners-Lee)

Einleitung

Insbesondere Menschen, denen durch eine körperliche und/oder kognitive Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft erschwert ist, können von den Möglichkeiten im Web profitieren – Viele Parameter lassen sich hier den eigenen Bedürfnissen anpassen, Hilfsmittel zur Kompensation heranziehen, alternative Zugänge nutzen und räumliche Barrieren überbrücken. Ferner verlagern sich, bspw. wie im Bereich des elektronischen Behördenverkehrs, zunehmend Inhalte und Anwendungen ins Internet und schränken das analoge Angebot ein. Mit steigendem Stellenwert des Internet kommt somit auch der Zugänglichkeit dieser Informationen eine wachsende Bedeutung zu. Barrierefrei gestaltete Webangebote leisten einen entscheidenden Beitrag zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung, ermöglichen ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben und die Wahrnehmung ihrer Rechte. Auch weitere Nutzergruppen (ältere Menschen mit den für ein hohes Lebensalter typischen Einschränkungen, Nutzer mit veralteter Technik oder geringen Sprachkenntnissen), und nicht zuletzt Webcrawler profitieren von der konsequenten Ausrichtung einer Site an etablierten Accessibility-Standards. Eine ungenügende Gestaltung hingegen erzeugt Barrieren, die Menschen in ihrer Lebensbewältigung behindern und von einem zentralen Bestandteil der Informationsgesellschaft ausschließen.

Die Begrifflichkeiten

Von Barrierefreiheit (eng. Accessibility) im gesetzlichen Sinne wird gesprochen, wenn durch den Mensch gestaltete Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe für behinderte Personen zugänglich und nutzbar sind (BGG 2002, § 4). Barrierefreiheit im Internet (eng. Web Accessibility) nimmt diesem Verständnis folgend explizit mit Menschen mit Behinderung in den Fokus: „Web Accessibility means that people with disabilities can use the Web” (WAI a). In einer weitergefassten, am Modell der Inklusion orientierten und v.a. von Behindertenverbänden propagierten Perspektive wird nicht mehr zwischen den simplifizierenden Kategorien behindert/nicht-behindert unterschieden. Vielmehr stehen Barrieren im Zentrum: Jeder kann zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb einer bestimmten Situation auf Barrieren stoßen und damit behindert werden. Die Umwelt soll deshalb so gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen gleichermaßen berücksichtigt und niemanden aufgrund einer bestimmten Gestaltung von der Nutzung ausschließt (BKB a). Eine solche Gestaltung für alle unter Berücksichtigung der Regeln für gute Gebrauchstauglichkeit wird Universelles Design (auch Inclusive Design, Design for all, Universal Design) genannt und kann als idealtypisch angesehen werden.

Web Accessability

Die Barrierefreiheit von Informationen und Informationssystemen ist – v.a. geprägt durch den Gedanken der Inklusion – zunehmend Gegenstand gesetzlicher Regelungen und politischer Verlautbarungen. Zur Umsetzung wie zur Evaluierung haben sich Standards etabliert.

Rechtliche Situation

In Deutschland unterliegen öffentlich zugängliche Internet- und Intranet-Angebote des Bundes seit 2002 der Pflicht, barrierefrei gestaltet und für jedermann ohne Einschränkungen zugänglich zu sein (BGG 2002, § 11, 1). Die Umsetzungsbedingungen werden durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) spezifiziert. Kommerzielle Anbieter von Websites und/oder Programmoberflächen unterliegen nicht dem Geltungsbereich der BITV, sind aber angehalten, mit Hilfe von Zielvereinbarungen ihre Produkte gemäß der Standards für Barrierefreiheit zu gestalten (BGG 2002, § 11, 2). Mit diesen Zielvereinbarungen gibt der Gesetzgeber anerkannten Behindertenverbänden ein Instrument an die Hand, direkt mit Unternehmen über Mindestbedingungen der Barrierefreiheit ihrer Angebote zu verhandeln und Maßnahmen zur Umsetzung zu vereinbaren (BKB b). Als Arbeitsgrundlage können dabei bspw. die internationalen Web Content Accessibility Guidelines des W3C oder die BITV herangezogen werden.

Accessibility-Standards und -Implementierung

Die Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C stellt – zwar ohne gesetzlichen Anspruch, aber mit inzwischen hoher Verbindlichkeit – Empfehlungen für die Gestaltung und Evaluierung barrierefreier Webangebote zur Verfügung. Kernstück bilden die pyramidenartig aufgebauten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 (Hellbusch & Probiesch 2011; WCAG 2.0 2008):

Die Spitze bilden die vier zentralen Grundsätze der Barrierefreiheit – Webangebote müssen für den Nutzer wahrnehmbar (perceivable), bedienbar (operable), verständlich (understandable) und stabil (robust) sein (d.h. das sogenannte POUR-Prinzip erfüllen), um auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden zu können.

Jedem dieser Prinzipien wiederum sind insgesamt 12 Richtlinien zugeordnet, die die Arbeitsgrundlage für die aktive Gestaltung barrierefreier Angebote bilden:

Tab. 1: WCAG 2.0-Richtlinien (WCAG 2.0, autorisierte deutsche Übersetzung 2009)
  Prinzip Prinzip Prinzip Prinzip
  1. Wahrnehmbarkeit 2. Bedienbarkeit 3. Verständlichkeit 4. Robustheit
Richtlinie 1.1. Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können (z. B. in Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache) 2.1. Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten von der Tastatur aus verfügbar sind. 3.1. Machen Sie Textinhalte lesbar und verständlich. Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken.
Richtlinie 1.2. Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung. 2.2. Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen. 3.2. Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren. ./.
Richtlinie 1.3. Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (z. B. mit einfacherem Layout), ohne dass Informationen oder Strukturen verloren gehen. 2.3. Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen. 3.3. Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren. ./.
Richtlinie 1.4. Machen Sie es für den Benutzer leichter, Inhalte zu sehen und zu hören, einschließlich der Trennung zwischen Vordergrund und Hintergrund. 2.4. Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden. ./. ./.

Die Richtlinien als solches sind nicht prüfbar, helfen aber, die untergeordneten Erfolgskriterien zu verstehen und die erforderlichen Techniken zu implementieren.

Für jede der Richtlinien definiert die WAI auf der darauffolgenden Ebene prüfbare Erfolgskriterien, die konkrete Handlungsanweisungen zur Realisierung enthalten und bspw. als Grundlage für die Entwicklung von Testverfahren eingesetzt werden können. Anhand eines dreigestuften Konformitätsmodells können drei Grade der Richtlinienerfüllung (A, AA, AAA) unterschieden werden.

Auf unterster Ebene werden im Detail Techniken (z. B. HTML, CSS) dokumentiert, mit denen die Anforderungen implementiert werden können.

Neben WCAG hält die WAI auch Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Zugangssoftware (z. B. Webbrowser) (User Agent Accessibility Guidelines) und Werkzeugen zur Erstellung und Publikation von Webinhalten (z. B. Content-Management-System) (Authoring Tool Accessibility Guidelines) bereit. Die BITV 2.0 nach dem Behindertengleichstellungsgesetz basiert im Wesentlichen auf einer deutschen Übersetzung der WCAG 2.0. In Erweiterung der dortigen Anforderungen sind zudem auf der Startseite einer Bundesbehörde Informationen zum Inhalt sowie zur Navigation in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen (BITV, § 3). Für eine nachhaltige Implementierung dieser oder vergleichbarer Standards empfiehlt die Initiative Web Accessibility in Mind (WebAIM) ein achtstufiges Model:

Evaluierung

Um sowohl harte Kriterien wie die Überstimmung mit formal-technischen Anforderungen als auch weiche nutzerbezogene Faktoren in eine Evaluierung einfließen zu lassen, empfiehlt die WAI ein dreigestuftes Analyseverfahren aus

  1. expertenbasierter Vorabprüfung,
  2. manueller und/oder automatischer) Konformitätsanalyse auf Basis eines Standards und
  3. Nutzerstudie mit realen Anwendern,

und stellt dafür entsprechende Arbeitsmaterialien bereit (WAI b). Als kommerzielle Prüfverfahren kommen in Deutschland bspw. der BITV-Test (www.bitvtest.de) des BIK-Projektes (barrierefrei informieren und kommunizieren), der Barriere-Check (www.barrierekompass.de) oder das WEB for ALL-Testverfahren (www.webforall.info) zum Einsatz, die auf Grundlage der BITV evaluieren und bei Bedarf auch reale Nutzer in die Analyse einbeziehen. Für einen automatischen Selbst-Konformitätstest steht bspw. das Web Accessibility Evaluation Tool (WAVE) (wave.webaim.org) zur Verfügung, das auf Basis der WCAG evaluiert und ebenso wie der Web Accessibility Checker (achecker.ca) kostenfrei verfügbar ist. Beispiele für positiv evaluierte Webangebote (die im BITV-Test 90 oder mehr von 100 möglichen Punkten erreichten) ebenso wie die beteiligten Agenturen und die zugrundeliegenden CMS sowie detaillierte Prüfberichte finden sich z. B. auf der sogenannten Liste90plus des BITV-Tests. Die besten deutschsprachigen barrierefreien Internet-Angebote wurden bis 2010 beim BIENE-Wettbewerb der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen (www.biene-award.de) prämiert. Seit 2011 pausiert der Wettbewerb; die Preisträger 2003-2010 können jedoch unverändert als Musterbeispiele für eine vorbildlich zugängliche Aufbereitung herangezogen werden.

Behinderungen, Assistive Technologien und Barrieren

Die Zugänglichkeit eines Webangebots für den einzelnen Nutzer definiert sich durch seine individuelle Behinderung ggf. im Zusammenwirken mit assistiver Technologie sowie die jeweiligen Barrieren, die sich aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren in Kombination mit der formal-technischen Gestaltung einer Anwendung in einem realen Anwendungskontext ergeben.

Behinderungen

In Bezug auf die Internetnutzung können vier Arten von Behinderung als vorrangig relevant betrachtet werden (Peters & Bradbard 2010):

-          Visuelle Einschränkungen verhindern oder erschweren die Aufnahme schriftlicher und bildlicher Inhalte auf einer Website.

-          Auditive Beeinträchtigungen führen zu einer Benachteiligung beim Umgang mit Audiofiles ohne alternativen Schrifttext.

-          Bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen können Schwierigkeiten beim Textverständnis oder dem Verständnis der Informationsarchitektur einer Website auftreten.

-          Motorische Beeinträchtigungen führen oftmals zu Problemen bei der Navigation.

Die gleichberechtige Berücksichtigung aller Behinderungsarten als Zielgruppe ist im Sinne einer ganzheitlichen Inklusion entscheidend; vielfach noch reduziert sich in Forschung und Praxis das Verständnis von Barrierefreiheit bislang auf „für blinde und sehbehinderte Nutzer zugänglich“.

Eine weitere relevante Nutzergruppe stellen SeniorInnen mit den für ein höheres Lebensalter typischen Einschränkungen sowie temporär (bspw. durch eine vorübergehende Erkrankung) eingeschränkte Personen dar. Dem sozialen Modell von Behinderung folgend (man ist nicht, sondern wird behindert, s.o.) können auch Nutzer mit geringen Sprachkenntnissen oder einer veralteten Technik-Ausstattung als Zielgruppe barrierefreier Angebote gelten.

Assistive Technologien

Assistive Technologien (auch Unterstützungs- oder Rehabilitationstechnologien) bezeichnen Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte Nutzung ihrer Umwelt ermöglichen und damit die Lebensqualität erhöhen. Gängige Beispiele im Bereich der Computernutzung sind u.a. Bildschirmlupen zur Unterstützung von Menschen mit Sehbehinderung; Screenreader, die textliche Informationen in Lautsprache oder mittels Braillezeile ausgeben; Vorlesesoftware für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung; Spracherkennungssoftware und alternative Tastaturen oder Zeigegeräte für Menschen mit Seh-/Körperbehinderung. Gebrauchsweise und Expertise im Umgang mit dem persönlichen Hilfsmittel sind stark vom jeweiligen Nutzer abhängig. Arbeitsumgebungen von Menschen mit Behinderung sind in der Regel hoch personalisiert und kaum übertragbar. Insbesondere die Durchführung von Nutzerstudien ist daher in der Konzeption und Umsetzung entsprechend komplex. Eindrucksvolle Beispiele in Videoform, wie Menschen mit unterschiedlicher Behinderung und assistiver Unterstützung Informationssysteme nutzen, finden sich auf der Plattform JustAsk: Integrating Accessibility Throughout Design unter bit.ly/JAvideos.

Barrieren

Menschen mit Behinderung können bei der Web-Nutzung auf unterschiedlichen Ebenen auf Hindernisse stoßen. Folgende Arten von Barrieren lassen sich als Voraussetzung für eine systematische Erfassung und Behebung voneinander abgrenzen: Anwendungsbedingte Barrieren resultieren aus der formal-technischen Aufbereitung der Anwendung, behinderungsbedingte Barrieren ergeben sich unmittelbar aus der Behinderung des Nutzers, und individuelle Barrieren lassen sich auf die Person des Nutzers unabhängig von seiner Behinderung zurückführen (Berger et al. 2010). Behinderungsbedingte und individuelle Barrieren sind nicht auf mangelnde Accessibility zurückzuführen und daher im Rahmen von Evaluierungen systematisch auszuschließen; Accessibility-Empfehlungen gelten für Barrieren anwendungsbezogener Art. Hier wiederum lassen sich vier Untergruppen differenzieren (Berger et al. 2010):

  • Technisch-funktionale Barrieren beruhen auf den verwendeten Techniken oder Programmierungen sowie Hard- oder Softwareeinschränkungen bei der Nutzung assistiver Technologien.
  • Redaktionelle und inhaltliche Barrieren resultieren aus einer unzureichenden redaktionellen und/oder strukturellen Aufbereitung der Inhalte für die Nutzung im Internet.
  • Barrieren aufgrund des Designs der Benutzerschnittstellen entstehen aus einer mangelhaften graphischen Gestaltung.
  • Organisatorische Barrieren ergeben sich aus den organisatorischen Umständen und dem Umfeld der Website bzw. des Betreibers.

Die Barrieren innerhalb dieser vier kritischen Bereiche lassen sich abhängig von der zu untersuchenden Fragestellung bzw. Ausrichtung der Website den Anwendungsbereichen, in denen sie auftreten, zuordnen und in Relation zu den Behinderungsarten, bei denen sie vorkommen, setzen.

Unter Nutzung eines solchen Klassifikationsmodells lässt sich sowohl während des Entwicklungsprozesses barrierefreier Angebote als auch im Rahmen einer Evaluierung ein differenziertes Bild der potentiellen Barrieren für Menschen mit Behinderung gewinnen.

Schlussbetrachtung

Web Accessibility im engeren Sinne befasst sich mit der Frage, wie das Web mit seinen Angeboten speziell für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden kann. In einer erweiterten Perspektive steht der Ansatz im Vordergrund, durch ein universelles Design Zugang für alle Menschen unabhängig ihres persönlichen Kontextes zu schaffen. Die Barrieren, die einen Nutzer beim Umgang mit dem Internet stoßen kann, ergeben sich aus dem individuellen Zusammenspiel von Art und Ausprägung der Behinderung und der ggf. verwendeten assistiven Technologie sowie der technischen, inhaltlichen und gestalterischen Aufbereitung eines Webangebots. Hinsichtlich Umsetzung und Evaluierung barrierefreier Angebote haben sich inzwischen zahlreiche Richtlinien und Institutionen etabliert: Neben der WAI des W3-Konsortiums und der WebAIM-Initiative im internationalen Rahmen können für Deutschland bspw. das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V., die Plattform einfach-teilhaben.de des Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder als Projektinitiatoren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen als erste Anlaufstelle in Sachen Accessibility dienen. Mit dem Schwerpunkt der assistiven Technologien befasst sich u.a. die Stiftung barrierefrei kommunizieren!; für den Dialog mit Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache kann der Kontakt zu Selbsthilfegruppen bzw. (über-)regionale Interessensverbände (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. u. Ä.) genutzt werden.

Angesichts der von Politik und Gesellschaft angestrebten Inklusion von Menschen mit Behinderung sowie des demographischen Wandels mit seiner Zunahme an älteren Menschen und der gleichzeitigen zunehmenden Verlagerung von Inhalten ins Web werden barrierefrei gestaltete Angebote zunehmend von Bedeutung sein. Insbesondere in Zeiten, in denen soziale Inklusion häufig mit digitaler einhergeht, ist Barrierefreiheit im Internet in seiner gesellschaftlichen Relevanz nicht zu unterschätzen.

Literatur

BGG (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, Behindertengleichstellungsgesetz) (2002). Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024) geändert worden ist. § 4 Barrierefreiheit. $ Barrierefreie Informationstechnik. URL: www.gesetze-im-internet.de/bgg/ (Abruf: Dez. 2012).

BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0) (2011). Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843). URL: http://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/index.html (Abruf: Dez. 2012).

Berger et al. (2010). Web 2.0/barrierefrei. Eine Studie zur Nutzung von Web 2.0 Anwendungen durch Menschen mit Behinderung. Aktion Mensch (Hrsg.). URL: publikationen.aktion-mensch.de/barrierefrei/Studie_Web_2.0.pdf (Abruf: Dez. 2012).

BKB (Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit).

a.)     Barrierefreiheit. URL: www.barrierefreiheit.de/barrierefreiheit.html (Abruf: Dez. 2012).

b.) Zielveinbarungen.        URL: www.barrierefreiheit.de/zielvereinbarungen.html (Abruf: Dez. 2012).

Hellbusch, J. E. & Probiesch, K. (2011). Barrierefreiheit verstehen und umsetzen. Webstandards für ein zugängliches und nutzbares Internet. Heidelberg : dpunkt.verlag GmbH.

Peters, C. & Bradbard, D.A. (2010). Web accessibility: an introduction and ethical implications. Journal of Information, Communication & Ethics in Society, 8(2). S. 206-232.

WAI (Web Accessibility Initiative).

a.)     Introduction to Web Accessibility. What is Web Accessibility. URL: www.w3.org/WAI/intro/accessibility.php (Abruf: Dez. 2012).

b.)     Accessibility Evaluation resources. URL: www.w3.org/WAI/eval/Overview.html (Abruf: Mrz. 2013)

WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.0 (2008). W3C Recommendation 11 December 2008. Verfügbar unter: www.w3.org/TR/2008/REC-WCAG20-20081211/. Autorisierte deutsche Übersetzung 2009 unter: www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ (Abruf: Dez. 2012).

WebAIM (Web Accessibility in Mind). Introduction: Overview of a Model of Reform. URL: webaim.org/articles/implementation/ (Abruf: Mai 2013).

Autor und Copyright

Friederike Kerkmann
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg,
Fakultät Design, Medien und Information,
Department Information
Finkenau 35, 22081 Hamburg
E-Mail

© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013