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Meldung

GI bezieht Stellung zur Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat ihre Empfehlungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der GIGV beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingereicht. Sie sollen dazu beitragen, die Interoperabilität im Gesundheitswesen nicht nur zu fordern, sondern auch praktisch umsetzbar zu gestalten.

Mit einem Schreiben vom 24. April 2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf für die Novelle der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV-E) versandt und zur Kommentierung aufgerufen. Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist diesem Aufruf gefolgt und hat eine Stellungnahme veröffentlicht.

Grundsätzlich begrüßt die GI die Initiative des BMG, die Interoperabilität im Gesundheitswesen durch präzise Regelungen und klar definierte Strukturen zu verbessern. Besonders positiv wird die geplante Erweiterung der Kompetenzen der bestehenden Koordinierungsstelle betrachtet, da dies mehr Verbindlichkeit in der Anwendung der Standards gewährleisten soll. Auch die Einführung eines standardisierten Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahrens wird als wichtiger Schritt gesehen, welcher den Prozess der Standardisierung nicht nur transparenter macht, sondern auch eine breitere Beteiligung der Fachgemeinschaft ermöglicht.

Jedoch weist die GI darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Spezifität der Verordnung zu erhöhen und die praktische Umsetzbarkeit der Vorgaben zu verbessern. So erfordert die erfolgreiche Implementierung der Verordnung einerseits die präzise Spezifizierung von Begrifflichkeiten und die klare Definition von Verantwortlichkeiten. Nur so kann vermieden werden, dass Mehrdeutigkeiten zu Rechtsunsicherheiten und Inkonsistenzen in der Anwendung führen.

Um die wirksame Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten, ist es weiterhin zwingend notwendig, dass diese auch Maßnahmen zur organisatorischen Interoperabilität beinhaltet. So sollten Hersteller nicht nur zur Einhaltung von Interoperabilitätsstandards verpflichtet, sondern auch bei ihrer Umsetzung unterstützt werden. Hierbei müssen insbesondere notwendige Unterstützungsstrukturen bereitgestellt werden, um Herausforderungen wie begrenzte Ressourcen, fehlendes Fachwissen und unzureichende Testinfrastrukturen zu bewältigen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Compliance mit der Verordnung nachhaltig zu sichern.

Die gesamte Stellungnahme steht zum Download (PDF) zur Verfügung.

Mehr über die Bedeutung von Daten im Gesundheitswesen im aktuellen Interview: https://inf.gi.de/05/gut-versorgt-mit-daten

Pressekontakt:
Nikolas Becker
Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)

Geschäftsstelle Berlin
im Spreepalais am Dom
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10178 Berlin

Mail: presse@gi.de
Web: www.gi.de