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Meldung

GI-Arbeitskreis veröffentlicht Stellungnahme zum IT-SiG 2.0

Der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) sieht auch den aktuellen Referentenentwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 kritisch und bemängelt die vorgesehene Befugniserweiterung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesministerium des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) plant den dritten Referentenentwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 noch im Dezember in das Kabinett einzubringen. Die Gesellschaft für Informatik e.V. (G) und der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ haben das Gesetzesvorhaben bereits mehrfach kommentiert (Meldung 12/2017 und Beitrag 11/2020).

Der nunmehr dritte Referentenentwurf enthält zwar eine Vielzahl begrüßenswerter Neuerungen, die das disziplin- und staatenübergreifende Zusammenwirken zur Verbesserung der IT-Sicherheit befördern sollen, der Arbeitskreis kritisiert aber weiterhin untern anderem das freiwillige IT-Sicherheitskennzeichen, die vorgesehene Befugniserweiterung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), aktiv nach Sicherheitslücken zu suchen und die fehlende Verpflichtung, dem BSI bekannt gewor­denen Sicherheitslücken zu veröffentlichen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen.