Zum Hauptinhalt springen
Pressemitteilung

GI-Arbeitskreis stellt Forderungen zur Netzpolitik

Der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) fordert Regierung und Unternehmen auf, einen klaren Rahmen für Entwicklung und Nutzung des Internets zu schaffen.

„Hierzulande nutzen nur 80% der 14- bis 74-Jährigen das Internet. Deutschland liegt damit im internationalen Vergleich derzeit weltweit nur auf dem siebten Platz“, sagte Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises. Um Deutschland hier in die Spitzengruppe zu bringen, bedürfe es nutzerfreundlicher Rahmenbedingen für die Weiterentwicklung des Internets. Folgende fünf Punkte müssten deshalb garantiert werden, so Pohl:

  1. Priorisierung von Diensten: Die Kapazitäten des Internet werden nie unbegrenzt verfügbar sein. Es können daher nicht alle Anwendungen mit derselben Priorität durchgeleitet werden: Unstreitig ist, dass lebenswichtige Dienste wie tele-medizinische Anwendungen, Katastropheneinsätze oder auch die Steuerung der Energienetze Vorrang haben müssen gegenüber Diensten wie Fernsehen, Filme oder Spiele im Internet – und dies nicht nur in Deutschland sondern auch in Europa und weltweit.
  2. Allein Nutzerinnen und Nutzer entscheiden abschließend über die gewünschten Dienste, Inhalte und ihre Qualität und nicht die Dienste-Anbieter oder die Netzbetreiber.
  3.  Best Effort: Die Internetunternehmen sollen sich zu bundesweit gültigen Mindeststandards verpflichten. Alle Dienstqualitäten (Quality of Service - QoS) müssen netzübergreifend diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die dezentrale Natur des Internet nicht verändert und QoS sparsam (Overhead) implementiert wird. Zu den verpflichtenden Mindeststandards gehört auch das anerkannt hohe deutsche Datenschutzniveau.
  4. Open Access Network: Eine dem Stand der Technik entsprechende Netzversorgung muss bundesweit für jeden erreicht werden. Angesichts der immensen Kosten für die Verlegung (neuer) breitbandiger (Glasfaser-) Netze sind die Netzanbieter aufgefordert, Internet-Zugangsanbietern die Mit-Nutzung zu gestatten.
  5. Selbstregulierung: Grundsätzlich ist insgesamt die Selbstverpflichtung der Unternehmen der Internet-Wirtschaft (Anbieter von Diensten, Internet und Netz) vorzuziehen etwaiger staatlicher Regulierung und Eingriffen auf Gesetzesbasis.

Nur unter klaren Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit werden Unternehmen auch weiterhin nachhaltig investieren und hochwertige Arbeitsplätze schaffen, so dass sich Deutschland und Europa tatsächlich zu einem Leitmarkt in der Nutzung des Internet entwickeln könnte.

Bei Veröffentlichung Beleg erbeten. Vielen Dank!

11. Dezember 2012, Cornelia Winter, Tel. 0228/302-147 

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Ahrstr. 45
53175 Bonn
Tel 0228/302-145 (Geschäftsstelle)
Fax 0228/302-167

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Kontakt zur Verfügung.

Wenn Sie unsere Pressemeldungen regelmäßig erhalten möchten, tragen Sie sich bitte in den GI-Presseverteiler ein: E-Mail

Bitte geben Sie Ihren Namen und Redaktion an.