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Policy BriefMeldung

Stärkung der deutschen Cybersicherheit: GI veröffentlicht Policy Brief zu Reform des Computerstrafrechts

Der sogenannte „Hackerparagraph“ im Strafgesetzbuch (StGB) schränkt die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende seit 2007 ein und kriminalisiert die Werkzeuge der IT-Sicherheit und -Forensik. Im neuen Policy Brief legt die Gesellschaft für Informatik dar, was bei der Reform des Computerstrafrechts umgesetzt werden muss.

 

Das Cybersicherheitsniveau in Deutschland verschlechtert sich seit Jahren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik berichtet, dass Schwachstellen in IT-Systemen in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Gleichzeitig erschwert das deutsche Strafrecht das verantwortungsvolle Melden von Schwachstellen durch Außenstehende. Das sogenannte Computerstrafrecht in §§ 202a-c StGB kriminalisiert das (vorbereitete) Ausspähen und Abfangen von Daten, ungeachtet der Motivation oder der Ursache beim Finden von Schwachstellen. Der Policy Brief der Gesellschaft für Informatik (GI) konkretisiert, wie die unterschiedlichen Bedarfe für eine rechtssichereCybersicherheitsforschung zusammengebracht werden können:

Die Paragrafen §§ 202a-c StGB sollen um eine nachweisbare Schädigungsabsicht als Tatbestand erweitert werden. Inspiriert von europäischen Nachbarn sollte dieser objektive Tatbestand einen effektiven Schutz vor ungerechtfertigter Strafverfolgung ermöglichen. Es bedarf einer realistischen Definition des „besonders gesicherten Zugangs“ in § 202a StGB. Für eine ausreichende Rechtssicherheit braucht es zudem eine Entkriminalisierung der IT-Werkzeuge und eine Gewährleistung des Schutzes von geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen. Diese rechtlichen Reformen sollten im Rahmen des Cyber Resilience Act umgesetzt werden. Für ein gemeinsames Verständnis des Meldeprozesses auf Seiten der Finder*innen und der Unternehmen und Behörden sollte ein standardisierter Meldeprozess eingeführt werden. Ethisches Hacken sollte als Ehrenamt gefördert werden und von der Gesellschaft als zusätzlichen Schutz wahrgenommen werden. 

Jetzt lesen: Policy Brief „Stärkung des deutschen Cybersicherheitsniveaus durch Rechtssicherheit für Forschende“ 

Kontakt:
Eva Mattes
Leitung Cybersicherheit
Gesellschaft für Informatik e.V.
eva.mattes@gi.de 

 

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Abbildung Policy Brief Reform Computerstrafrecht