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Wie verifiziere ich meine Stimme nach der Abgabe?

Die GI-Wahlen https://gi.de/wahlen finden online über das Polyas-Wahlsystem statt. Im Laufe des Oktobers geht allen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen zu. Die Online-Stimmabgabe läuft genauso ab wie in den vergangenen Jahren.

Wie bisher bieten wir zusätzlich zum reinen Wahlvorgang die Verifikation der Stimmabgabe und der Auszählung als Zusatzfunktion an. Unabhängige Verifikationsservices machen den Online-Wahlvorgang transparenter und stärken das Vertrauen in ihre Korrektheit. Sie werden möglicherweise zu einer Standardausrüstung künftiger Online-Wahlen gehören. Deshalb entwickeln wir diese Verfahren, erproben sie und untersuchen sie wissenschaftlich.

Die Verifikation ist nicht Teil der eigentlichen Wahl, sprich, Sie können diese ausführen, müssen es aber nicht.

Die optionale individuelle Verifikation geht wie folgt vor sich:

Nach der Online-Stimmabgabe (wie gewohnt) haben Sie die Möglichkeit, (a) wie bisher den Vorgang zu beenden (Ihre Wahlaufgabe ist an dieser Stelle ja vollständig erfüllt), oder (b) einen zusätzlichen Schritt auszuführen und die korrekte Annahme Ihrer Stimme in der Urne zu überprüfen.

In dem Falle (b) halten Sie bitte ein zweites Gerät, zum Beispiel Ihr Smartphone, bereit, denn damit werden Sie angebotene QR-Codes scannen, die Sie zu unabhängigen Verifikationsservices leiten werden. Folgen Sie einfach den Instruktionen des Wahlservers bzw. Ihres Smartphones. Im Ergebnis davon werden Sie Ihre Stimme wieder im Klartext lesen können und feststellen, dass sie der abgegebenen Stimme entspricht.

Der ganze Vorgang ist ausführlich bei unseren „Fragen und Antworten zu Wahlen“ erläutert unter https://gi.de/wahlen/faq. Scrollen Sie dort nach unten zur Überschrift „Verifikation“.

Am Ende der (optionalen) individuellen Verifikation wird Ihnen eine „Wahl-Quittung“ als PDF-File zum Download angeboten. Das können Sie entweder (i) ignorieren, oder (ii) zur Kenntnis nehmen. Wenn Sie mögen, können Sie die Wahlquittung herunterladen und an die Wahlbeobachtung des Wahlvorstands (per E-Mail an wahlbeobachtung@gi.de) schicken . Einige Verifikationsservices (zum Beispiel famoser.ch und secuso.kit) bieten Ihnen an, die Wahlquittung automatisch für Sie an die Wahlbeobachtung des Wahlvorstands zu senden. Dem können Sie zustimmen (empfohlen) oder es ablehnen.

Die „Wahl-Quittung“ ist ein signierter Hash Ihrer gerade abgegebenen Stimme. Der Hash ist ein 32-Hexacode, der einen kryptografischen Fingerabdruck Ihrer Stimme darstellt und aus dem die ursprüngliche Stimme nicht mehr herausgelesen werden kann, das Wahlgeheimnis bleibt also vollständig erhalten. Das PDF-File enthält zusätzlich eine Signatur des Hashs, die eine versehentliche oder mutwillige Veränderung des Hashs aufdecken würde.

Was macht die Wahlbeobachtung mit Ihrer Quittung? Universelle Verifikation:

Am Ende der Wahlperiode findet die Auszählung der abgegebenen Stimmen statt. Das Polyas-Wahlsystem stoppt den Online-Zugang zur Stimmabagbe, öffnet die Urne und zählt ihre Stimmen aus. Der Wahlvorstand setzt nun weitere unabhängige Verifikationstools ein, die die Urne unabhängig auszählen und prüfen, ob das Ergebnis mit der Auszählung vom Polyas-Wahlserver übereinstimmt. Außerdem prüfen diese unabhängigen Auszähluntgsools für alle dem Wahlvorstand vorliegenden Wahl-Quittungen, ob ihre zugehörigen Stimmen unverändert in der Urne liegen und korrekt mit ausgezählt wurden.

Diesen Verifikationsvorgang nennt man "universelle Verifikation". Sie wird von uns ebenfalls als unabhängiger Konmtrollservice angeboten, in diesem Jahr von Arbeitsgruppen der Universitäten München (LMU) und Stuttgart.

Rückruf Ihrer Online-Stimme

Der Online-Wahlsystem von Polyas bietet technisch die Möglichkeit, eine abgegebene Stimme nachträglich zuurückzurufen, so dass sie am Ende nicht mit ausgezählt wird. Dieser Rückrufservice wird bei der GI-Wahl 2026 NICHT angeboten, sondern erst wieder ab dem nächsten Jahr, weil wir diesen Services in der technisch neu gestalteten Version von Polyas erst sorgfältig prüfen wollen. Dazu brauchen wir noch etwas Zeit. 

Falls Sie der Meinung sind, dass der individuelle Verifikationsservice Ihnen eine andere Stimme wiedergibt als Sie abgegeben zu haben glauben, können Sie zwar (dieses Jahr) Ihre Stimme nicht zurückrufen, aber Sie können und sollen sogar diesen Fall dem Wahlvorstand melden, und zwar per E-Mail an wahlbeobachtung@gi.de. Die Anzahl dieser Meldungen wird im Wahl-Protokoll festgehalten. Der Vorstand wird diese Meldung zur Kenntnis nehmen und angemessene Schritte unternehmen.

Wir wünschen gutes Gelingen bei der Online-Wahl!

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Grimm (Projektleiter Wahlverifikation in der GI)
Gerrit Hornung (GI-Wahlvorstand)
Cornelia Winter (Geschäftsführerin der GI)