Chatkontrolle: Notverfahren unterminiert Grundrechte und IT-Sicherheit
EU-Parlament darf seine Fachgremien nicht umgehen – Kinderschutz braucht gezielte Strafverfolgung statt anlassloser Überwachung privater Kommunikation
Berlin/Brüssel, 3. Juli 2026 – Der Fachbereich Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) warnt vor dem Versuch, die sogenannte Chatkontrolle über ein kurzfristiges „Notverfahren“ erneut durch das Europäische Parlament zu bringen. Ein solches Vorgehen würde die fachliche Beratung in den zuständigen Ausschüssen schwächen und die inhaltliche Auseinandersetzung mit den erheblichen grundrechtlichen und technischen Risiken der Chatkontrolle umgehen.
Die GI-Fachleute begrüßen, dass die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments im Trilog vom 29. Juni an der Parlamentslinie zur geplanten dauerhaften Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet festgehalten haben. Danach darf private Kommunikation nicht anlasslos und flächendeckend durchsucht werden. Eingriffe in Chats und Messenger-Kommunikation dürfen allenfalls gezielt, auf der Grundlage konkreter Verdachtsmomente, richterlicher Anordnung und rechtsstaatlicher Kontrolle erfolgen.
Prof. Dr. Daniel Loebenberger, Sprecher des Fachbereichs Sicherheit der GI: „Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Gerade deshalb darf er nicht als Begründung für den Aufbau einer allgemeinen Überwachungsinfrastruktur missbraucht werden. Wer private Kommunikation aller Bürger vorsorglich scannen lässt, schwächt IT-Sicherheit, Vertraulichkeit und Grundrechte – ohne damit die eigentlichen Defizite der Strafverfolgung zu lösen.“
Besonders kritisch sieht der GI-Fachbereich die angestrebte „Emergency“-Abstimmung zur Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle 1.0, die am letzten Plenartag vor der Sommerpause inder kommenden Woche, durchgeführt werden soll. Damit würde ausgerechnet jene fachliche Behandlung im zuständigen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) unterlaufen, die bei einem so tiefgreifenden Eingriff in digitale Grundrechte zwingend erforderlich ist. Bereits in der vergangene Woche hatten die GI-Fachleute vor der Einführung der Chatkontrolle durch die Hintertür gewarnt.
Aus Sicht der GI-Fachleute ist die anlasslose Chatkontrolle kein technisches Hilfsmittel, sondern ein Paradigmenwechsel. Systeme zur automatisierten Inhaltsanalyse erzeugen Fehlalarme, sind manipulierbar und setzen strukturelle Anreize zur Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Besonders gefährlich sind Modelle des Client-Side-Scanning, bei denen Inhalte bereits auf den Endgeräten der Nutzer geprüft werden. Eine solche Architektur wäre technisch nicht dauerhaft auf einen einzelnen Zweck begrenzbar.
Der GI-Fachbereich fordert die EU-Gesetzgeber daher auf, die Linie des Europäischen Parlaments konsequent zu verteidigen: keine anlasslose Durchsuchung privater Kommunikation, keine technischen Hintertüren, keine Umgehung sicherer Verschlüsselung und keine Abkürzung parlamentarischer Fachberatung.
Dr. Martin Weigele, Sprecher des GI-Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit: „Wirksamer Kinderschutz braucht spezialisierte Ermittlungsbehörden, bessere internationale Zusammenarbeit, schnelle Bearbeitung konkreter Hinweise, ausreichende technische und personelle Ressourcen sowie eine konsequente Unterstützung Betroffener. Er braucht aber keine Infrastruktur, die private Messenger und Kommunikationsdienste zu vorgelagerten Kontrollstellen macht.“
Die Fachleute der Gesellschaft für Informatik appellieren an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, kurzfristigem politischen Druck nicht nachzugeben. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder muss gezielt, rechtsstaatlich und technisch tragfähig erfolgen. Eine demokratische Gesellschaft darf die Vertraulichkeit privater Kommunikation nicht im Eilverfahren preisgeben.
