Chatkontrolle durch die Hintertür verhindern
Der Fachbereich Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) warnt angesichts der für heute und Montag angesetzten Beratungen auf EU-Ebene vor einem erneuten Versuch, anlasslose Durchsuchungen privater digitaler Kommunikation unter dem Vorwand des Kinderschutzes einzuführen.
Berlin/Brüssel, 26. Juni 2026 - Nach aktuellen Berichten und Hinweisen aus dem Europäischen Parlament droht sowohl bei der befristeten Regelung zur freiwilligen Erkennung von Missbrauchsdarstellungen als auch bei einem Inkrafttreten einer geplanten dauerhaften Rechtsgrundlage (CSA-Verordnung) eine politische Kehrtwende zulasten von Grundrechten, IT-Sicherheit und demokratischer Verfahrensordnung.
Der Fachbereich Sicherheit der GI fordert das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission auf, die klare parlamentarische Linie gegen allgemeine Chatkontrolle zu respektieren. Jede Regelung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder muss gezielt, rechtsstaatlich kontrolliert, technisch belastbar und grundrechtskonform sein. Eine allgemeine Durchleuchtung privater Chats, E-Mails, Cloud-Inhalte oder verschlüsselter Kommunikation ist technisch nicht fehlerfrei umsetzbar und als Maßnahme sachlich unverhältnismäßig.
Prof. Dr. Daniel Loebenberger, Sprecher des Fachbereichs Sicherheit der Gesellschaft für Informatik: „Kinderschutz ist eine staatliche Kernaufgabe. Er darf nicht an private Plattformbetreiber ausgelagert werden, die dann ohne konkreten Verdacht die Kommunikation von hunderten Millionen Menschen durchsuchen. Wer sichere Verschlüsselung schwächt oder durch Client-Side-Scanning faktisch umgeht, gefährdet nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Sicherheit von Kindern, Familien, Unternehmen, Behörden, Journalismus und der Zivilgesellschaft.“
Nach Einschätzung des GI-Fachbereichs Sicherheit sind insbesondere zwei Punkte inakzeptabel:
- Erstens darf die sogenannte „freiwillige“ Massenerkennung nicht durch verpflichtende Risikominderungsmaßnahmen faktisch zur Pflicht werden. Wenn Anbieter nur noch durch flächendeckendes Scannen regulatorische Risiken vermeiden können, entsteht eine Chatkontrolle durch die Hintertür.
- Zweitens dürfen Detektionsanordnungen nur streng zielgerichtet, auf Grundlage eines konkreten Verdachts und mit vorheriger richterlicher Kontrolle erfolgen. Unbestimmte Hinweise auf „Risiken“ oder „Beziehungen“ zu illegalen Inhalten rechtfertigen keinen Zugriff auf private Kommunikation.
Der GI-Fachbereich Sicherheit weist darauf hin, dass technische Systeme zur automatisierten Erkennung von Missbrauchsinhalten und 'Grooming' erhebliche Fehlerquoten und Missbrauchsrisiken aufweisen. Falschpositive Treffer können intime Familienkommunikation, medizinische oder pädagogische Kontexte und andere rechtmäßige Inhalte kriminalisieren. Zugleich können technisch versierte Täter solche Systeme umgehen, etwa durch Ausweichen auf andere Kanäle, verschlüsselte Eigenlösungen oder Darknet-Infrastrukturen. Flächendeckende Scans treffen daher vor allem die rechtstreue Allgemeinheit, nicht die professionellen Täterstrukturen.
Dr. Martin Weigele, Sprecher des GI-Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit: „Eine Politik, die Millionen unverdächtiger Menschen unter Generalverdacht stellt, ist kein wirksamer Kinderschutz. Sie erzeugt Scheinsicherheit, bindet Ermittlungsressourcen durch Fehlalarme und beschädigt das Vertrauen in digitale Dienste. Wir brauchen mehr spezialisierte Ermittlungsstellen, bessere internationale Zusammenarbeit, schnellere Auswertung konkreter Hinweise, Opferunterstützung und konsequente Strafverfolgung – nicht die faktische Abschaffung sicherer Ende-zu-Ende Kommunikation.“
Die Fachleute der GI kritisieren zudem die Berichte über Versuche, bereits gefasste Parlamentsentscheidungen durch Verfahrenskniffe zu umgehen. Das Europäische Parlament hatte sich wiederholt gegen anlasslose Massenscans positioniert. Eine erneute Einführung solcher Maßnahmen durch kurzfristige Absprachen würde das Vertrauen in demokratische EU-Gesetzgebung erheblich beschädigen.
Der GI-Fachbereich Sicherheit fordert daher:
- Keine allgemeine oder faktisch verpflichtende Durchsuchung privater Kommunikation.
- Keine anlasslose Schwächung oder Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
- Einsatz von Detektionsmaßnahmen nur gezielt, verdachtsbezogen und nach richterlicher Anordnung.
- Vorrang für wirksame, rechtsstaatliche und fachlich fundierte Kinderschutzmaßnahmen.
- Transparente Verhandlungen und Respekt vor den Beschlüssen des Europäischen Parlaments.
Dr. Martin Weigele: „Europa darf nicht ausgerechnet im Namen des Kinderschutzes eine Infrastruktur schaffen, die später für politische Überwachung, industrielle Spionage oder autoritäre Zwecke missbraucht werden kann. Sichere Kommunikation ist Grundvoraussetzung einer freien, demokratischen und wirtschaftlich souveränen Gesellschaft.“
Die GI-Fachleute rufen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Vertreter*innen der Mitgliedstaaten auf, in den anstehenden Beratungen jede Form generalisierter Kommunikationsüberwachung und verpflichtender Alterskontrollen für private Kommunikation zurückzuweisen.
Kontakt:
Nikolas Becker
Bereichsleitung Politik und Wisssenschaft
Gesellschaft für Informatik e.V.
nikolas.becker@gi.de
