Digital, aber nicht angekommen: Die ePA auf dem Prüfstand
Trotz bundesweitem Start der elektronischen Patientenakte bleibt das Interesse überschaubar. Warum der erhoffte Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen noch ausbleibt, wie es um Datenschutz und Informationspolitik steht – und was getan werden müsste, damit Versicherte den Mehrwert wirklich spüren.
In aller Munde – durch großes Medienecho – war die sogenannte „ePA für alle” (Release ePA 3.0), als Ende 2024 auf dem 38. Chaos Communication Congress Analysen zur Sicherheit der ePA vorgestellt wurden (heise). Hiernach wurde es außerhalb der Gesundheitsbubble erst einmal wieder ruhiger um dieses zentrale Digitalisierungsprojekt des deutschen Gesundheitswesens. Dabei bezeichnen Kenner*innen der Szene die elektronische Patientenakte (ePA) sogar als „Königsdisziplin der Telematikanwendungen”. Während viele Medizininformatiker*innen und Softwarehersteller zuletzt den Start der ePA herbeisehnten (D.mag. ePA für alle), ist die Stimmung bei Ärztinnen und Ärzten eher verhalten. Befürworter*innen und Skeptiker*innen scheinen sich aktuell - auch nach dem bundesweiten Start am 29.04.2025 - eher die Waage zu halten. Auch der Arbeitskreis Datenschutz und Datensicherheit der GI hat sich kürzlich zur ePA positioniert (Meldung GI).
Wenig Interesse?! Die ePA stellt eine der wichtigsten Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) dar, auch da sie die Patientenorientierung im Gesundheitswesen stärken soll. Patienten*innen übernehmen eine zunehmend eigenverantwortlichere Rolle bei der Gestaltung von Versorgung. Für die 70 Millionen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVen) dürfte die bundesweite Einführung wohl die größten Implikationen haben. Das Stimmungsbild ist allerdings schwer zu fassen. Stand April 2025 haben etwa 5% der Versicherten der Nutzung der ePA widersprochen (Spiegel) – eine vor allem angesichts der Medienberichte durchaus überraschend niedrige Zahl. Sind die Deutschen also alle Befürworter eines digitalisierten Gesundheitswesens geworden oder – provokant gefragt – interessiert es sie nicht oder haben sich bisher nur nicht eingehender mit dem Thema beschäftigt?
Wirksame Kommunikation. Bereits 2021 war die Nutzung der ePA auf freiwilliger Basis möglich. Die GMDS-Arbeitsgruppe CHI führte daher frühzeitig, rund ein Jahr nach der Einführung, eine Studie durch, um den Wissensstand der Versicherten zu beleuchten (Open Access-Artikel). Zentrale Forschungsfrage war: Auf welche Weise haben die Versicherten von der ePA erfahren? Mehr als die Hälfte der Befragten berichtete damals, überhaupt nicht von der Einführung der ePA erfahren zu haben. Aufgeteilt nach der Gruppe „Patient” und „Bürger” fühlten sich jeweils mehr als 75% nicht oder eher nicht über die Einführung der (freiwilligen) ePA informiert. Auch unter den befragten Ärztinnen, Ärzten und Vertreter*innen weiterer Gesundheitsberufe fühlte sich zum Befragungszeitpunkt die Hälfte nicht oder eher nicht informiert. Dies führte die Autor*innen der Studie zum Schluss, dass bestehende Kommunikationsstrategien zu überprüfen und ggf. anzupassen sind.
Datenspende. Im Kontext der „ePA für Alle“ ist ein weiterer Aspekt zu diskutieren: Die sogenannte „Datenausleitung” für Forschungszwecke (Release ePA 3.1). Sofern Versicherte die ePA nutzen möchten, können sie dieser Weitergabe gesondert widersprechen. Nach Auffassung der Autor*innen ist der ebenfalls häufig genutzte Begriff der „Datenspende“ jedoch sprachlich missverständlich und daher mit Blick auf die ePA unzutreffend. Von einer Spende kann in der derzeitigen Ausgestaltung nicht gesprochen werden: Die gematik wie auch der Gesetzgeber greifen nicht auf diesen Begriff zurück.
In einem Gutachten zur Datenspende von 2020 wird als Voraussetzung einer solchen die Selbstbestimmung der Handlung genannt (BMG). Hierzu zählt, dass die spendende Person relevante Informationen über Studien erhält, welche die Gesundheitsdaten verarbeiten möchten. Die „Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten” sieht ein „Datencockpit” vor, welches Versicherten eine Übersicht der übermittelten Daten an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) bieten soll (Bundesgesetzblatt). Von den konkreten Studien, die wiederum diese Daten beim FDZ anfragen und erhalten, erfahren Versicherte im Datencockpit hingegen derzeit nichts. Eine transparente Darstellung derartiger Anfragen wäre wünschenswert.
Vor diesem Hintergrund erfüllt das Datencockpit eine zentrale Forderung aus dem Datenspendegutachten nur unzureichend. Hinzu kommt, dass die Verantwortung, sich grundsätzlich zur Datenweitergabe zu informieren und tätig zu werden, durch die Opt-Out-Regelung nun dem persönlichen Engagement eines/r Versicherten obliegt.
Prinzipielle Offenheit. Grundsätzlich stehen Bürger*innen einer Datenspende für Forschungszwecke positiv gegenüber (Open Access-Artikel). Eine weitere Studie (Meine Gesundheitsdaten für die Forschung?, Open Access-Artikel) kommt ferner zu der Schlussfolgerung, dass „entweder die Widerspruchslösung (passive Einwilligung) überdacht oder eine möglichst niedrigschwellige Widerspruchsmöglichkeit in Kombination mit ausgewogenen Informationsangeboten geschaffen werden muss, um eine hohe Akzeptanz des Gesetzes zu gewährleisten.“
Damit stellt sich die Frage, wo interessierte Bürger*innen entsprechende Informationsangebote finden können. Suchen Bürger*innen etwa auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nach entsprechenden Informationen, finden sie zwar eine der ePA gewidmete Webseite, aber erst nach langem Scrollen Informationen, ob in der ePA abgelegte Daten auch für Forschungszwecke genutzt werden können. Bei Recherche auf der für die Telematikinfrastruktur in Deutschland verantwortlichen gematik finden Interessierte Informationen zur ePA, allerdings indirekt in einem Erklärfilm. Naheliegend ist auch die Überlegung, auf den Webseiten der eigenen Krankenversicherung, die die tatsächliche Bereitstellung der ePA für diesen Bürger oder diese Bürgerin übernimmt, nach dem Thema „Datenspende“ zu suchen. Auf einer Website einer großen GKV zur ePA finden sich auf der Einstiegsseite zur Datenweitergabe ebenfalls keine „griffigen“ Informationen; hinter der Kachel Forschungsdatenspende wird allerdings detaillierter darauf eingegangen (Techniker Krankenkasse). Versicherte müssen dies dennoch im Gesamtbild einordnen können.
Dies sind Momentaufnahmen einer kursorischen Suche. Sie begründen aber die Vermutung, dass auch zum Zeitpunkt des flächendeckenden Starts der ePA am 29. April 2025 (BMG) niedrigschwellige Informationsangebote zur Datenweitergabe fehlen.
Konkreter Mehrwert. Während eines Workshops im Rahmen der 69. GMDS-Jahrestagung 2024 in Dresden zum Thema „Datenspende durch Digitalangebote wie die ePA“, den die AG CHI gemeinsam mit dem Zukunftslabor Gesundheit des Zentrums für digitale Innovation Niedersachsen (ZDIN) veranstaltete, waren sich die Diskutierenden einig, dass Versicherte den konkreten Mehrwert ihrer Datenweitergabe erfahren sollten (GMDS AG CHI). Fachleute stimmen überein, dass in diesem Zusammenhang ein wahrer Datenschatz auf Forschende wartet und sich für das Individuum Verbesserungen ergeben könnten. Ein Nachweis für den erhofften Mehrwert steht bisher noch aus. Auch „unsere skandinavischen Nachbarn mit ihrem breit digitalisierten Gesundheitswesen sind nicht per se gesünder als Versicherte im weniger stark digitalisierten, deutschen Gesundheitswesen“, so ein Statement aus der Diskussion. Allerdings kann, so zeigt eine 2024 veröffentlichte Meta-Studie, die Einführung sowie Nutzung von elektronischen Gesundheitsakten, ähnlich der ePA, die Patientensterblichkeit reduzieren (Open Access-Artikel).
Schritt für Schritt. Vielleicht sind es vielmehr die kleinen Schritte, die Bürger*innen bzw. Versicherten den Mehrwert einer ePA eindrücklich verdeutlichen würden. Den Allermeisten dürfte der Umstand bekannt vorkommen, dass Papierbefunde und DVDs von einer Praxis in die nächste getragen werden oder Laborbefunde in privaten Tabellen („zur Sicherheit, dass man es halt selbst hat”) mitdokumentiert werden. Genau dies sind die Funktionen, die die Befragten der 2021er-Survey als nützlich erachten würden (vgl. Abbildung 1, ePA-Survey).
Daher stellt sich die Frage, warum das Tracking von Befunden oder Laborergebnissen mittels der ePA nicht so komfortabel und transparent möglich ist, wie die Sendungsverfolgung eines Standardbriefs? Allein der Zugriff auf die eigenen im System erhobenen Daten könnte Versicherten verdeutlichen, welche gesundheitlichen Mehrwerte potenziell möglich sind. Bei manchen Personen würde dies möglicherweise auch zu einer aktiveren Auseinandersetzung mit den individuellen Daten und letztlich der eigenen Gesundheit führen. Hierin waren sich die Diskutierenden in Dresden einig.
Noch viel zu tun. Auch wenn die ePA seit 29. April 2025 gestartet ist (Deutsches Ärzteblatt), wird noch einige Zeit vergehen, bis „die Akte“ wirklich flächendeckend und mit konkreten Mehrwerten genutzt wird. Solange aber noch immer davon gesprochen wird, dass die relevanten Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert seien, (Terra X Harald Lesch – Medizin für alle?!, Zeitindex 23:50) ist jedenfalls noch nicht „alles klar” in puncto ePA. Für die beteiligten Akteure wie gematik, Krankenkassen, Hersteller, sowie Ärztinnen und Ärzte gibt es folglich noch viel zu tun.
Autor*innen dieses Beitrags sind:
Monika Pobiruchin (Hochschule Heilbronn, AG CHI GMDS e.V.), Veronika Strotbaum (AG CHI GMDS e.V.)
Björn Schreiweis (Institut für Medizinische Informatik und Statistik, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, AG CHI GMDS e.V.)
Oliver J. Bott (Institut für angewandte Datenwissenschaften DATA|H der Hochschule Hannover, Zukunftslabor Gesundheit (ZLG) des Zentrums für Digitale Innovation Niedersachsen (ZDIN))
Martin Wiesner (Hochschule Heilbronn, AG CHI GMDS e.V.)
Über die Autor*innen: Die AG Consumer Health Informatics (Website der AG CHI) der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (Website der GMDS) untersucht durch ihre Forschungsarbeiten und Veranstaltungen, wie bei der Entwicklung von (medizinischen) Softwaresystemen die Gruppe der medizinischen Laien stärker involviert werden kann. Der interdisziplinäre Austausch mit anderen Arbeitsgruppen innerhalb und außerhalb der GMDS stellt hier einen wichtigen Baustein der AG-Aktivitäten dar.
Der Text erschien zuerst in unserem Newsletter GI-Radar. Alle Ausgaben gibt es hier zum Nachlesen.
