Verordnung zu Interoperabilität im Gesundheitswesen: GI bezieht Stellung
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat ihre Empfehlungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der GIGV beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingereicht. Sie sollen dazu beitragen, die Interoperabilität im Gesundheitswesen nicht nur zu fordern, sondern auch praktisch umsetzbar zu gestalten.
Nach der Verkündung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV-E) bat das Bundesministerium für Gesundheit um die Kommentierung zur ersten Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (1. GIGVÄndV-E). Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist diesem Aufruf gefolgt und hat eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die GI begrüßt weiterhin die Initiative des BMG, die Interoperabilität im Gesundheitswesen durch präzise Regelungen und klar definierte Strukturen zu verbessern. Die 1. GIGVÄndV-E umfasst umfangreiche Spezifikationsaufträge. Unter anderem sollen medizinische Informationsobjekte (MIOs) und eine einheitliche Terminologie für Allergien entwickelt werden. Die GI würdigt hier, dass durch die Einrichtung der Tochtergesellschaft mio42 GmbH eine Verantwortliche für die Entwicklungen definiert wurde und somit vorher genannte Mängel adressiert wurden.
Gleichzeitig weist die GI darauf in, dass zur Umsetzung der Arbeitsaufträge an die mio42 GmbH ausreichend Fachexpertise notwendig sein wird. Zudem stellt sie fest, dass die Änderungsverordnung die Vorgaben der GIGV hinsichtlich der zeitlichen Dimension der Umsetzung nicht vollständig erfüllt. Die GI empfiehlt daher dringend, die Änderungsverordnung um verbindliche Fertigstellungsfristen für die einzelnen Spezifikationsaufträge zu ergänzen.
Die vorliegende Änderungsverordnung hätte aus Sicht der GI auch die Gelegenheit geboten, einige grundsätzliche Aspekte der GIGV nachzubessern, die bereits in der Stellungnahme vom 20. Mai thematisiert wurden. Dies betrifft insbesondere die dort ausführlich dargelegten Punkte der Begriffsdefinitionen, des Releasemanagements und der organisatorischen Interoperabilität. Während die GIGV bereits wichtige Grundlagen schafft, wäre eine Präzisierung dieser Bereiche im Rahmen der Änderungsverordnung wünschenswert gewesen, um die praktische Umsetzbarkeit der Standards zu gewährleisten und den Herstellern die Integration in ihre Entwicklungsprozesse zu erleichtern.
Die gesamte Stellungnahme steht zum Download (PDF) zur Verfügung.
Mehr über die Bedeutung von Daten im Gesundheitswesen lesen Sie im Interview mit Digital-Health-Experte Hannes Schlieter und Oberärztin Jessica Barlinn: https://inf.gi.de/05/gut-versorgt-mit-daten.
