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Meldung

Stellungnahme des GI-FB SICHERHEIT zur Anonymisierung persönlicher Daten

Der Fachbereich Sicherheit hat unter Federführung der FG Management von Informationssicherheit am 09.03.2020 Stellung bezogen zum Konsultationsverfahren des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu Fragen der Anonymisierung unter der DSGVO.

Das berechtigte Interesse wird darin als zulässige Rechtsgrundlage zur Durchführung von Anonymisierungsverfahren angesehen. In allen Fällen muss eine durchgeführte Anonymisierung aber einen ausreichenden Grad der Anonymisierung erfüllen, der genauer anzugeben ist. Zudem sind die mit diesem Grad verbleibenden Risiken vor allem der Re-Identifizierung zu bestimmen.

„Bei Anonymisierungsverfahren ist es entscheidend, wie gut diese gegen Re-Identifizierungsverfahren abgesichert sind. Die entsprechenden Risiken, die durch potenzielle Empfänger von anonymisierten Daten und dem dort vorhandenen Zusatzwissen zur Re-Identifikation der Daten resultieren können, sind für die Güte der Anonymisierungsverfahren ausschlaggebend. Hierzu besteht beim aktuellen Entwurf des BfDI aus Sicht des GI-Fachbereichs Sicherheit noch Nachbesserungsbedarf“, sagt Fachbereichssprecher Dipl.-Inf. Bernhard C. Witt.

Weiterführende Dokumente:

Die Stellungnahme des Fachbereichs

Konsultationsverfahren des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

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