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Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMI für das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit

Die Gesellschaft für Informatik (GI) hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit Stellung genommen. Darin begrüßt sie das Ziel, Deutschlands Fähigkeiten zur Abwehr von Cyberangriffen auszubauen, warnt jedoch vor den technischen und grundrechtlichen Risiken geplanter aktiver Eingriffsbefugnisse für Sicherheitsbehörden in IT-Systeme und Netzwerkinfrastrukturen.

Berlin, 17. März 2026 | Angesichts der zunehmenden Zahl und Komplexität von Cyberangriffen besteht aus Sicht der GI ein dringender Bedarf, die Cybersicherheit in Deutschland weiter zu stärken. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sind gleichermaßen darauf angewiesen, dass digitale Infrastrukturen zuverlässig geschützt werden und Angriffe frühzeitig erkannt und abgewehrt werden können.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die GI grundsätzlich den Ansatz des Gesetzentwurfs, die Fähigkeiten staatlicher Stellen im Bereich der Cybersicherheit auszubauen. Zugleich weist die GI darauf hin, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit technisch wirksam, nachvollziehbar und rechtsstaatlich klar begrenzt sein müssen. Besonders kritisch sieht sie die im Entwurf vorgesehenen aktiven Eingriffsbefugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei. Eingriffe in IT-Systeme, Daten oder Netzwerkinfrastrukturen können aus informatisch-technischer Sicht schwer kontrollierbare Nebenwirkungen haben und potenziell neue Sicherheitsrisiken schaffen oder bestehende Systeme destabilisieren.

Aus Sicht der GI ist daher eine sorgfältige Abwägung notwendig, damit Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit nicht unbeabsichtigt genau jene digitalen Infrastrukturen schwächen, die sie eigentlich schützen sollen.

Die vollständige Stellungnahme der GI ist nun online verfügbar

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