Nächste Runde NIS2: GI fordert klare Definitionen und vereinfachte Meldungen
Die Gesellschaft für Informatik e.V. hat den vorgelegten Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) der neuen Bundesregierung kritisch geprüft. Sie begrüßt neue Anpassungen, verweist aber auf die noch nicht umgesetzten Forderungen des letzten Entwurfes. Damit die IT-Sicherheit in Deutschland verbessert wird, braucht es jetzt eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes.
Berlin, 10. Juli 2025 | Die GI geht in ihrer aktualisierten Stellungnahme auf den neuen Referentenentwurf des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz ein. Nach einer zweiten Mahnung von der EU-Kommission soll der Entwurf die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union auf nationaler Ebene umsetzen. Das Bundesministerium des Inneren hatte zur Konsultation aufgerufen. Die GI geht hierfür in ihrer Stellungnahme auf die neuen Änderungen des Referentenentwurfs ein. Im Referentenentwurf sieht die GI eine Verbesserung in der Meldepflicht von Schwachstellen durch staatliche Einrichtungen, die vorher von der Meldepflicht ausgenommen waren.
Trotzdem fordert sie weiterhin:
Einheitliche und klare Definitionen der wichtigen Begriffe wie "erhebliche Cyberbedrohung“,
Vereinfachung der Meldung von Sicherheitsvorfällen,
Entschlossenheit bei der Meldung von Schwachstellen zeigen und
Authentizität als eigenes Sicherheitsziel und nicht als Unterpunkt von Integrität etablieren.
Aktualisierung: Berlin, 14. August 2025 | Am 24. Juli 2025 veröffentlichte die Bundesregierung die Kabinettfassung für den Entwurf zum NIS2UmsuCG. Dazu kommentiert Christine Regitz, Präsidentin der GI:
„Der letzte Kabinettsentwurf zum NIS2UmsuCG ist bei Weitem noch nicht zufriedenstellend. Während eine der Forderung der GI, Authentizität als eigenes Sicherheitsziel zu etablieren, nach wie vor nicht umgesetzt wurde, gibt es noch weitere Punkte zu bemängeln: Es fehlt weiterhin an einem Schwachstellenmanagement und konkreten Definitionen von Begriffen wie „erhebliche Cyberbedrohung“. Mit Blick auf den jüngsten Bericht des Bundesrechnungshofs über die fehlende Resilienz staatlicher Kernfunktionen und kritischer Infrastruktur gegenüber Cyberbedrohungen ist es außerdem verwunderlich, dass die Bundesverwaltung und nachgeordnete Behörden vom NIS2UmsuCG ausgenommen werden. Diese Ausnahmen und Sonderregeln erzeugen einen Flickenteppich im Gesetzesentwurf, der dem Ziel effektiver Cybersicherheit für kritische Infrastruktur entgegensteht. Die Umsetzung des NIS2UmsuCG erfordert ein Sachverständnis und ausreichend Ressourcen. Es ist für uns schwer nachvollziehbar, weshalb die geplanten Ausgaben und Stellen für die Umsetzung im Haushalt teilweise fast halbiert wurden.“
Die GI fordert daher weiterhin, sich diesen Lücken und Schwachstellen im Gesetz anzunehmen und damit einen wirksamen und umfassenden Schutz sicherzustellen. Dies setzt neben klaren Formulierungen auch eine ausreichende Finanzierung von Mitteln und Stellen voraus.
Aktualisierung: Berlin, 14. Oktober 2025 | Am 13. Oktober fand die Anhörung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im Deutschen Bundestag statt. Die GI hat dafür ihre Stellungnahme erneuert. Die aktualisierte Stellungnahme findet sich hier:
Pressekontakt:
Marieke Petersen
Referentin Politik & Wissenschaft
Geschäftstelle Berlin
E-Mail: presse@gi.de
