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Meldung

Monopolkommission fordert rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen

Im ihrem heute veröffentlichten Hauptgutachten 2018 fordert die Monopolkommission Märkte mit algorithmenbasierter Preisbildung systematisch auf Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu untersuchen und kartellbehördlichen Sektoruntersuchung verstärkt einzusetzen, um wettbewerbliche Fehlentwicklungen aufzuzeigen.

Heute hat die Monopolkommission ihr 22. Hauptgutachten veröffentlicht. Darin beschäftigt sich das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung auch mit der Frage, ob der digitale Wandel rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen erfordert. Die Monopolkommission empfiehlt daher in ihrem Hauptgutachten 2018, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen.

Im Einzelnen schlägt das Expertengremium u.a. vor, „Märkte mit algorithmenbasierter Preisbildung systematisch auf Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu untersuchen. Um dies zu ermöglichen, sollte das Instrument der kartellbehördlichen Sektoruntersuchung verstärkt eingesetzt werden, dass es erlaubt, wettbewerbliche Fehlentwicklungen aufzuzeigen.“

Hintergrund ist die zunehmende Verlagerung des Handels in das Internet, wo die Preissetzung zunehmend algorithmenbasiert erfolgt. Preisalgorithmen können die Koordinierung von Preisen automatisieren und damit technisch beschleunigen, zum Beispiel wenn Händler denselben Algorithmus einsetzen oder Algorithmen Preise selbstlernend an andere Preise anpassen. Demnach trage der Verbraucher die Folgen, etwa in Form überhöhter Preise.

Deshalb empfiehlt die Monopolkommission empfiehlt, „zu koordinierter Preissetzung neigende Märkte systematisch zu beobachten. Das kartellbehördliche Instrument der Sektoruntersuchung ist dazu besonders geeignet, weil die Unternehmen dem Bundeskartellamt Auskünfte geben müssen. Verbraucherschutzverbänden, bei denen Informationen zu möglicherweise koordinierten Preisen am ehesten anfallen, könnte das Recht eingeräumt werden, die Durchführung kartellbehördlicher Sektoruntersuchungen zu initiieren.“

Die Monopolkommission berät die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung. Das Hauptgutachten 2018 hat die Monopolkommission heute Peter Altmaier, dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie übergeben. Experten der Gesellschaft für Informatik haben die Monopolkommission in technischen Fragen von Preisalgorithmen beraten.

Das Hauptgutachten kann hier heruntergeladen werden. Im Rahmen der #INFORMATIK2018 wird Prof. Dr. Achim Wambach, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung und Vorsitzender der deutschen Monopolkommission über "Algorithmenbasierte Preisbildung und Schutz des Wettbewerbs" sprechen und im Rahmen des Fachsymposiums „Information Governance algorithmischer Entscheidungssysteme“ mit den Teilnehmern diskutieren. Weitere Informationen unter www.informatik2018.de