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Meldung

GI-Stellungnahme zu geplantem Open-Data-Gesetz in Hessen

Anlässlich der Anhörung des Digitalausschusses des Hessischen Landtags zum „Open-Data-Gesetz“ fordert die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) eine digitale Bildungsoffensive für die öffentliche Verwaltung und einen starken Datenschutz.

Berlin, 21.09.2021 – Die Gesellschaft für Informatik begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten für ein Open-Data-Gesetz – Drucks. 20/5471, der am Mittwoch, 8. September 2021 im Ausschuss für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtags beraten wurde. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Informatik-Fachgesellschaft für eine Stärkung der digitalen Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung aus und betont, dass die Entfernung des Personenbezugs von Daten vor ihrer Zugänglichmachung streng gehandhabt werden muss.

GI-Präsident Prof. Dr. Hannes Federrath, der im Rahmen der Anhörung als Sachverständiger geladen war: „Der freie Zugang zu Daten ist von wesentlicher Bedeutung für die individuelle und staatliche digitale Souveränität. Wir empfehlen daher, neben der Änderung des HEGovG auch auf die Bereitstellung offener Daten aus dem Bereich des öffentlichen Sektors durch Kommunen, Dienstleister (z. B. DB-Nahverkehr) und Verbünde hinzuwirken.“

Der Gesetzesvorschlag der Fraktion der Freien Demokraten zur Überarbeitung des E-Government-Gesetz in Hessen (HEGovG) zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Daten der Landesregierung und -verwaltung zu verbessern. Die Gesellschaft für Informatik begrüßt diesen Vorschlag grundsätzlich. Denn die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Umgang mit offenen Daten ist überfällig und ein entscheidender Schritt in Richtung einer größeren Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns.

Aus Sicht der GI müssen jedoch einige Punkte nachgebessert werden, damit die nachhaltige Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gelingen kann.

Dies betrifft unter anderem den Personenbezug von Daten (Ad §4a Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 HEGovG-Neu). Hier ist es zwingend erforderlich, dass die Bereitstellung von Daten, bei denen Personenbezug besteht, nur dann gewährt wird, wenn das angewendete Verfahren zur Umwandlung in nicht mehr identifizierte oder identifizierbare Daten vorab einer Datenschutzfolgenabschätzung unterzogen wurde.

Die GI fordert zudem eine digitale Bildungsoffensive für alle in der öffentlichen Verwaltung tätigen Personen, um notwendige Kompetenzen hinsichtlich Modernisierungsmöglichkeiten, Nutzungsanforderungen und Sicherheit zu vermitteln. Die Benennung von Open-Data-Koordinator*innen (Ad §4a Abs. 8 und 9 HEGovG-Neu) ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch für eine datenschutzkonforme Digitalisierung braucht es einen bundesweiten Maßnahmenplan zum Auf- und Ausbau der Kompetenzen im öffentlichen Sektor.

Darüber hinaus sieht die GI auch Nachholbedarf in puncto Qualitätssicherung von Daten (Ad §4a Abs. 1 und 7 HEGovG-Neu) und Umstellung auf Open Source (Ad §4a Abs. 6 HEGovG-Neu).

Die gesamte Stellungnahme steht zum Download (PDF) zur Verfügung.

Prof. Dr. Hannes Federrath