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StellungnahmeMeldung

GI-Stellungnahme: Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung – neue Regeln für Verkehrsdaten

Mit der Einführung des Quick Freeze-Verfahrens schlägt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine neue Lösung für den Umgang mit Verkehrsdaten für Ermittlungszwecke vor. Diese sollen im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen anlassbezogen und befristet gespeichert werden können. Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) begrüßt die Abkehr von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, sieht jedoch weiterhin erheblichen Diskussionsbedarf hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Speicherung von Verkehrsdaten.

 

Nachdem die Vorratsdatenspeicherung 2022 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgelehnt wurde, hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für eine Sicherungsanordnung von Verkehrsdaten vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, diese Daten bei Verdacht auf schwere Straftaten anlassbezogen und mit zeitlicher, räumlicher sowie sachbezogener Begrenzung einzufrieren. Hierbei müssen sowohl die Speicherung als auch die spätere kriminaltechnische Auswertung der Daten durch einen Richterbeschluss genehmigt werden.

Die GI begrüßt grundsätzlich die Abkehr von einer flächendeckenden und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und sieht in dem Entwurf einen ausgewogenen Umgang zwischen Sicherheitsinteressen und dem Schutz der Freiheitsrechte, welcher die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umsetzt. Besonders die Begrenzung auf erhebliche Straftaten, die Konzentration auf konkrete Tatverdächtige sowie eine zeitlich befristete Speicherdauer stellen einen wichtigen Schritt hin zu weniger invasiven Eingriffen in die Grundrechte dar. Weiterhin bildet der doppelte Richtervorbehalt einen wichtigen Mechanismus, um Speichermissbrauch zu vermeiden und eine verhältnismäßige Auswertung der Daten zu gewährleisten.  

Obwohl der Vorschlag auf eine ausgewogene Lösung abzielt, warnt die GI davor, die grundlegende Frage nach der Notwendigkeit zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen zu übergehen. So weist Prof. Dr. rer. nat Daniel Loebenberger, Sprecher des Fachbereichs „Sicherheit – Schutz und Zuverlässigkeit“ der Gesellschaft für Informatik, auf die Gefahren einer übereilten Einführung hin: „Es muss ganz grundsätzlich gefragt werden, ob eine zusätzliche Form der staatlichen Überwachung durch eine Speicherung von Verkehrsdaten überhaupt erforderlich ist. Anstatt sich nun auf einen Kompromiss zu einigen, der vermeintlich Sicherheit durch mehr Überwachung suggeriert, sollte zuerst das Ergebnis der seitens der Bundesregierung angekündigten Überwachungsgesamtrechnung abgewartet werden.“

In diesem Zusammenhang warnt die GI insbesondere vor neuen Risiken, die durch die Speicherungspflicht entstehen. So kann diese sogenannte „Chilling Effects“ auslösen, bei welchen Bürger*innen aus Angst vor staatlicher Überwachung und Kontrolle auf ihre Wahrnehmung wichtiger Freiheitsrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Außerdem zeigen Berichte aus der Ermittlungspraxis, dass der Mechanismus des doppelten Richtervorbehalts nicht ausreicht, um den Missbrauch von Überwachungsmaßnahmen vollständig abzuwehren, insbesondere bei politischen Protestbewegungen. 

Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung.
 

GI Stellungnahme zum Thema "Quick-Freeze"