GI fordert Nachbesserungen bei geplanten E-Rezept Schnittstellen
Im Rahmen der Verbändebeteiligung zu der geplanten Verordnung über Schnittstellen des E-Rezept Fachdienstes (E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung) hat die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) Nachbesserungen gefordert.
Berlin, 28.06. 2023 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant mit einer Verordnung einem bestimmten Kreis von Drittanbietern die Möglichkeit zu geben, Mehrwertangebote rund um das E-Rezept zu unterbreiten.
In der aktuellen Version der Verordnung werden im Kern die Einzelheiten zur Einwilligung der Patientinnen und Patienten in die Übermittlung ihrer Daten an die Drittanbieter geregelt. Dabei wird die Verwendung der personenbezogenen Daten zu Werbezwecken ausgeschlossen sowie in einer Anlage zur Sicherstellung des Grundsatzes der Datensparsamkeit festgelegt, welche Daten aus dem E-Rezept an welche Drittanbieter übermittelt werden dürfen.
Die GI begrüßt grundsätzlich, dass Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit geregelt werden. Allerdings ist die Vorgabe, dem „Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit“ einzusetzen, zu unpräzise und trägt der besonderen Bedeutung des Thema Datenschutzes im Bereich der Gesundheitsversorgung nicht ausreichend Rechnung.
Aus Sicht der GI sollte die E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung mindestens präziser eine „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Übertragungswege sowie eine Verschlüsselung der Nutzdaten nach dem Stand der Technik“ vorgeben. Besser noch, sollten die zu verwendeten Protokolle und Anforderungen konkret benannt werden. Die GI empfiehlt den Standard XTA 2 sowie ein standardisiertes XML-Datenaustauschformat für E-Rezepte, analog bzw. vergleichbar zum XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD, BSI TR-03123).
Download der Stellungnahme vom 28.06.2023.
