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Meldung

GI fordert Klarheit und verpflichtende Standards: „Einfachheit ist die Voraussetzung für Zuverlässigkeit“

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) nimmt Stellung zum Community-Draft des Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5:2025) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie begrüßt die positiven Ansätze des Entwurfs, wie die maschinenlesbare Bereitstellung, sieht aber kritisch auf die terminologischen und konzeptionellen Unschärfen, die die Praxistauglichkeit gefährden könnten. Eine klare und einheitliche Terminologie, die eng an den etablierten Rechtsbegriffen orientiert sind und die besonderen Anforderungen an personenbezogenen Daten adressiert, ist notwendig.

Berlin, 25. September 2025 | Die GI äußert sich in ihrer Stellungnahme zum Community-Draft des Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5:2025). Dieser Kriterienkatalog für Cloud-Sicherheit C5 wurden unter der Aufsicht des BSI zusammen mit C5-Stakeholdern entwickelt. Die GI fordert, dass die Zertifizierungs- und Audit-Standards nicht „on the job“ von den Prüfungsgesellschaften oder in Zusammenarbeit mit den Geprüften entstehen. Eine unabhängige und wissenschaftliche fundierte Entwicklung ist notwendig.

Gleichzeitig kritisiert die GI die fehlende Klarheit bei der Terminologie. Wenn Begriffe, wie Datenschutz oder personenbezogene Daten uneinheitlich verwendet werden, kann das zu Rechtsunsicherheit führen. Die GI spricht sich für verpflichtende Standards für die Umsetzung und die Prüfung der Cloud-Dienste aus. Freiwillige Zertifierungsrahmen garantieren grundlegende Anforderungen an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz nicht.

Die Stellungnahme ist hier zum Download verfügbar.

"Stellungnahme zur Community Draft-Version des C5-Katalogs des BSI. Jetzt verfügbar"  steht vor einem gelben Hintergrund. Links ist ein Screenshot der Stellungnahme vor einem blauen Halbkreis