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Meldung

GI Fachbereich "SICHERHEIT" veröffentlicht Stellungnahme zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Der Fachbereich "Sicherheit – Schutz und Zuverlässigkeit" der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat den Entwurf eines neuen IT-Sicherheitsgesetzes des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) kommentiert.

 

Mit einer detaillierten Stellungnahme hat der Fachbereich "Sicherheit – Schutz und Zuverlässigkeit" der GI den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Syste­me (Zweites IT-Sicherheitsgesetz – IT-SiG 2.0) detailliert kommentiert. Die neue Stellungnahme erfolgt unter Berücksichtigung vorausgehender Beiträge anderer GI-Gremien wie dem Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der GI und der GI-Fachgruppe Ada – Zuverlässige Software-Systeme und ergänzt diese.

Der Fachbereich spricht sich in der Stellungnahme unter anderem dafür aus, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), vor dem Hintergrund seiner geplanten Befugniserweiterung als eigenständige oberste Bundesbehörde, vergleichbar zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, konstitutionell neu aufzustellen. 

Darüber hinaus sollten nach Meinung der Expertinnen und Experten Kritische Infrastrukturen ausdrücklich gesetzlich dazu verpflichtet werden, einen ausreichend unabhängigen Informationssicherheitsbeauftragten (analog zur Funktion eines Datenschutzbeauftragten) zu benennen.

Die vollständige Stellungnahme des Fachbereichs finden Sie hier.