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Meldung

GI-Fachbereich "Informatik und Gesellschaft": Digitale Technologien nicht zur Massenüberwachung einsetzen

Der Fachbereich „Informatik und Gesellschaft“ (IUG) der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) beobachtet mit großer Sorge die Bestrebungen der Bundesregierung, mit einem erneuten Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung anlasslos Kommunikationsdaten zu speichern.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2010 festgestellt, dass die Aussagekraft selbst solcher Daten (Kommunikationsdaten selbst ohne Inhalte der Kommunikation) so weitreichend ist, tiefe Einblicke in die Intimsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen (Urteil vom 02. März 2010 - 1 BvR 256/08). Zudem zeigen die aktuellen Vorfälle, dass selbst Regierungsdaten nicht hinreichend vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden können.

Deshalb ruft der Fachbereich „Informatik und Gesellschaft“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) die Bundesregierung auf, digitale Technologien nicht zur Massenüberwachung einzusetzen.