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Meldung

CEPIS unterstützt GI-Kritik an der E-Evidence-Verordnung

Das Council of European Professional Informatics Societies (CEPIS) unterstützt die Kritik der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) an der geplanten E-Evidence-Verordnung der EU.

Brüssel 22.12.2019, der europäische Dachverband der Computergesellschaften CEPIS hat sich der Kritik der GI an der geplanten E-Evidence-Verordnung angeschlossen. Im Oktober hatte sich die GI gemeinsam mit 12 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem offenen Brief an die Abgeordneten des EU-Parlaments gewandt und ihre Bedenken ausgedrückt.

Nun richtet die europäische Informatik-Vereinigung CEPIS einen weiteren offenen Brief auf Englisch an die Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Darin warnt CEPIS eindringlich: „We strongly warn against this initiative. The proposal deprives states of the ability to protect the fundamental rights of their citizens. It undermines European data protection law and threatens to damage the existing international system of mutual legal assistance in criminal matters. Only two years after the deadline for implementing the European investigation order, it has not been clarified whether there are any gaps in cross-border criminal prosecution.”

Im Einzelnen kritisiert CEPIS die neue E-Evidence-Verordnung wie folgt:

  • Der Schutz fundamentaler Rechte kann nicht garantiert werden
  • Der Entwurf ermöglicht politische Strafverfolgung
  • Die Notwendigkeit des Instruments ist fragwürdig
  • Ein internationaler Spill-Over-Effekt ist zu befürchten
  • Die bereits aufgenommenen Verhandlungen der Kommission mit den U.S. über ein Partnerschaftsabkommen, umgehen das Europäische Parlament

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in der GI-Meldung vom 25.10.2019: GI warnt in offenem Brief vor der E-Evidence-Verordnung