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Meldung

Kritik am KRITIS-Dachgesetz

Der Schutz von kritischer Infrastruktur ist essenziell für eine resiliente Gesellschaft. Die Gesellschaft für Informatik e.V. hat daher den Referentenentwurf zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) kritisch geprüft. Sie begrüßt ein verbessertes Meldewesen zwischen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, weist aber auf fehlende Aspekte im Referentenentwurf hin.

Berlin, 05. September 2025. Bedrohungen für kritische Infrastruktur können sowohl aus dem physischen als auch aus dem digitalen Raum kommen. Um diese vorzubeugen, plant die Bundesregierung mit der Umsetzung der CER-Richtlinie der EU die Resilienz kritischer Anlagen zu stärken. Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat die GI um eine Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf gebeten. 

Die GI spricht sich nach wie vor für eine Stärkung der Position des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentrale Meldestelle aus, um eine Resilienz im digitalen Raum sicherzustellen. Daher begrüßt die GI, dass der Referentenentwurf eine gemeinsame Schnittstelle zwischen dem BSI und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorsieht, die Vorfälle von dort aus ggf. an das BBK weitergibt. Physische und IT-Störungen lassen sich nicht immer trennen. Eine gemeinsame Meldestelle erleichtert es deshalb Betroffenen, einen Vorfall möglichst schnell und unkompliziert zu melden.

Gleichzeitig kritisiert die GI, dass relevante Begriffe wie „Betreiber kritischer Anlagen“ im Entwurf neu definiert werden. Diese wurden zuvor bereits an anderen Stellen, etwa im BSI-Gesetz, definiert. Die GI spricht sich daher dafür aus, die Definitionen und Zuständigkeiten auf Kompatibilität zu prüfen und anstelle von neuen Definitionen auf bestehende zu verweisen. Andere Begriffe wie „IT-Notfall“ oder „Krise“ sind wiederum nicht definiert, sodass keine klare Abgrenzung zum Begriff „Resilienz“ entstehen kann. Auch hier liefert das BSIG mögliche Definitionen.

Die GI weist kritisch auf die sehr kurze Frist zur Verbändebeteiligung vonseiten des BMI hin. Eine Frist von vier Werktagen macht eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf nahezu unmöglich. In einem offenen Brief „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“, hatte sich die GI bereits 2020 für angemessene Fristen zur Kommentierung von Gesetzentwürfen sowie eine bessere Informationsbereitstellung ausgesprochen.

Die vollständige Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes finden Sie hier.

Stellungnahme zum KRITIS-Dachgesetz – Jetzt verfügbar