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Pressemitteilung

GI begrüßt Fortschritte beim Ratsentwurf zur Chatkontrolle – Nachbesserungen für die Trilog-Phase nötig

Die Gesellschaft für Informatik e.V. begrüßt die Signale vom Rat der Europäischen Union auf verpflichtende Aufdeckungsmaßnahmen zu verzichten, wenn Risikomaßnahmen nicht greifen. Die GI sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf für die Trilogverhandlungen. Bei der Einigung braucht es wirksame und rechtsstaatlich eingebettete Maßnahmen, vor allem um die Anonymität der Nutzenden zu wahren.

Berlin, 18. November 2025 - Die GI begrüßt die Signale aus dem Rat der Europäischen Union: Sollten sich aktuelle Informationen bestätigen, soll der neue Entwurf zur Verordnung zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs an Kindern auf verpflichtende Aufdeckungsmaßnahmen einschließlich clientseitiger Scans durch die Hintertür verzichten, wenn Risikomaßnahmen nicht greifen. Eine solche Streichung wäre ein wichtiger Schritt zu einer besseren Balance zwischen wirksamem Kinderschutz und dem Erhalt zentraler Sicherheits- und Freiheitsrechte im digitalen Raum.

Trotz der positiven Signale sieht die GI weiter Anpassungsbedarf für die anstehenden Trilogverhandlungen, die bei einer Einigung anstünden. Der freiwillige Einsatz von Aufdeckungsanordnungen bleibt technisch wie grundrechtlich problematisch, weil er die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation schwächt – unabhängig vom Verpflichtungsgrad. 

Gefährdung für Journalist*innen und Whistleblower

Auch die vorgesehenen Altersverifikations- und Bewertungsverfahren greifen tief in anonyme Kommunikation ein. Eine faktische Identifizierungspflicht würde insbesondere Journalist*innen, Whistleblower, Beratungsstellen und vulnerable Gruppen gefährden, die auf sichere und anonyme Kanäle angewiesen sind.

Für den Trilog verweist die GI auf die klare Linie des Europäischen Parlaments: Neue Regelungen müssen mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sein – dies betrifft ebenso den freiwilligen Einsatz der Chatkontrolle. Die GI setzt sich daher für eine dauerhafte Implementierung der e-Privacy-Richtlinie (2002/58/EG) ein, anstatt sie weiterhin auszusetzen. Sie fordert die Bundesregierung auf, den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation aktiv zu unterstützen.

Christine Regitz, Präsidentin der GI, erklärt: „Es muss unser prioritäres Anliegen sein, Kinder im digitalen Raum zu schützen. Maßnahmen müssen dabei Vertrauen in digitale Systeme stärken und die Selbstbestimmung der Nutzenden wahren. Sollte der Rat eine allgemeine Ausrichtung beschließen, muss der Fokus der Trilogverhandlungen darauf liegen, die Anonymität der Nutzenden zu sichern – bei einer verpflichtenden Altersverifikation ist dies nach aktuellem Stand technisch nicht möglich.“

Trotz der positiven Signale sieht die GI weiter Anpassungsbedarf für die anstehenden Trilogverhandlungen, die bei einer Einigung anstünden. Der freiwillige Einsatz von Aufdeckungsanordnungen bleibt technisch wie grundrechtlich problematisch, weil er die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation schwächt – unabhängig vom Verpflichtungsgrad.

Auch die vorgesehenen Altersverifikations- und Bewertungsverfahren greifen tief in anonyme Kommunikation ein. Eine faktische Identifizierungspflicht würde insbesondere Journalist*innen, Whistleblower, Beratungsstellen und vulnerable Gruppen gefährden, die auf sichere und pseudonyme Kanäle angewiesen sind.

Für den Trilog verweist die GI auf die klare Linie des Europäischen Parlaments: Neue Regelungen müssen mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sein – dies betrifft ebenso den freiwilligen Einsatz der Chatkontrolle. Die GI setzt sich daher für eine dauerhafte Implementierung der e-Privacy-Richtlinie (2002/58/EG) ein, anstatt sie weiterhin auszusetzen. Sie fordert die Bundesregierung auf, den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation aktiv zu unterstützen.

Statt breitflächiger Eingriffe in grundlegende Kommunikationsdienste braucht es wirksame, zielgerichtete und rechtsstaatlich eingebettete Maßnahmen: gut ausgestattete und spezialisierte Ermittlungsstellen, stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen organisierte kriminelle Netzwerke sowie die Unterstützung für Plattformen beim Einsatz gezielter, verhältnismäßiger Instrumente wie niedrigschwellige Meldemöglichkeiten und die Löschung strafbarer Inhalte im Internet. Ebenso wichtig sind umfassende Präventions-, Aufklärungs- und Hilfsangebote für Betroffene, insbesondere Minderjährige, wie ein Hilfsfond.

Die GI verweist in diesem Zusammenhang auf einen offenen Brief von Wissenschaftler*innen vom 17. November 2025 zum aktuellen Kompromissentwurf der dänischen Ratspräsidentschaft. Zudem verweist die GI auf eine Stellungnahme ihres Arbeitskreises "Datenschutz und IT-Sicherheit" zu den aktuellen Vorgängen zur Chatkontrolle.

Kontakt: 

Nina Locher
Senior Referentin Cybersicherheitspolitik
Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
+49 155 6350 3615 
E-Mail: nina.locher@gi.de

Geschäftsstelle Berlin
Weydingerstraße 14–16
10178 Berlin

Porträt von Christine Regitz mit Zitat „Es muss unser prioritäres Anliegen sein, Kinder im digitalen Raum zu schützen. Maßnahmen müssen dabei Vertrauen in digitale Systeme stärken und die Selbstbestimmung der Nutzenden wahren.“
Für GI-Präsident Christine Regitz ist klar, dass es in der Trilog-Verhandlung ein Fokus auf Anonymität der Nutzenden braucht.