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Meldung

GI-Arbeitskreis begrüßt Ablehnung des Europäischen Parlaments zur Chatkontrolle

Das Europäische Parlament hat die Verlängerung der Verordnung (EU) 2021/1232 zur sogenannten Chatkontrolle abgelehnt. GI-Präsident Martin R. Wolf begrüßt die Entscheidung und betont, dass wirksamer Kinderschutz nicht auf Kosten von Grundrechten und vertraulicher Kommunikation gehen darf.

Berlin, 05.05.2026 – Der Arbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2026, den Vorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung der Verordnung (EU) 2021/1232 abzulehnen und die Kommission zum Rückzug ihres Vorschlags aufzufordern. Die europäische Informatik-Dachorganisation Council on European Professional Informatics Societies (CEPIS)1 hat diese Entscheidung als wichtigen Erfolg für die Bewahrung von Grundrechten im digitalen Raum bewertet.2

Prof. Dr. Martin R. Wolf, Präsident der Gesellschaft für Informatik e. V.: „Der Schutz von Kindern im digitalen Raum ist eine zentrale staatliche und gesellschaftliche Aufgabe. Gleichzeitig sind die private Kommunikation und Informationsfreiheit schützenswerte Güter. Das Durchsuchen von vertraulicher digitaler Kommunikation gefährdet Privatsphäre, IT-Sicherheit und das Vertrauen in digitale Systeme.“

Aus Sicht des GI-Arbeitskreises ist die Entscheidung des Parlaments ein wichtiges Signal: Die Sicherheit und die Wahrung von Grundrechten im digitalen Raum dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Verfahren zum massenhaften Scannen privater Nachrichten seien fehleranfällig, griffen tief in geschützte Kommunikationsräume ein und erzeugten so neue Risiken für Bürger*innen, Unternehmen, Journalist*innen, Anwält*innen und Whistleblower. Auch CEPIS hatte im Gesetzgebungsverfahren wiederholt auf technische Unzuverlässigkeiten, die Gefahren durch Eingriffe in die Vertraulichkeit sowie auf Risiken für digitale Vertrauensräume hingewiesen.

Das Europäische Parlament hatte am 11. März 2026 zunächst noch eine zeitlich befristete Verlängerung unter engeren Voraussetzungen unterstützt. Mit seiner legislativen Entschließung vom 26. März 2026 hat es den Kommissionsvorschlag jedoch schließlich insgesamt zurückgewiesen.  Diese Entwicklung zeige, wie groß die rechtlichen und technischen Bedenken gegen pauschale Überwachungsansätze inzwischen sind.3

Prof. Dr. Martin R. Wolf: „Wir brauchen wirksamen Kinderschutz und dafür braucht es präzise, verhältnismäßige und überprüfbaren Mittel. Dazu gehören Sicherheitskonzepte nach dem Prinzip Security by Design, gezielte und richterlich kontrollierte Ermittlungsmaßnahmen sowie ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Inhalte an ihrer Quelle. Europas Antwort auf digitale Gewalt darf nicht im Abbau vertraulicher Kommunikation bestehen.“

Der GI-Arbeitskreis warnt zugleich davor, die politische Debatte um den Eingriff in vertrauenswürdige Kommunikation nun unter neuem Etikett fortzusetzen. Nach Einschätzung von CEPIS sind die Auseinandersetzungen um eine dauerhafte Regelung zur sogenannten Chatkontrolle keineswegs beendet.

Die GI appelliert an die Bundesregierung und die europäischen Institutionen, bei künftigen Regulierungen, die technische Realisierbarkeit und den Schutz sicherer Verschlüsselung nicht gegen vermeintlichen Kinderschutz auszuspielen. Eine freiheitliche Gesellschaft im digitalen Raum braucht wirksamen Kinderschutz – aber sie braucht ebenso vertrauliche Kommunikation, sichere IT-Systeme und klare rechtsstaatliche Grenzen bei der Überwachung von Kommunikation.


Council of European Professional Informatics Societies: “EU Parliament Rejects ‘Chat Control’ – Major Victory for Digital Rights and CEPIS”,nhttps://cepis.org/eu-parliament-rejects-chat-control-major-victory-for-digital-rights-and-cepis/), aufgerufen am 28.04.2026.

European Parliament: “Texts adopted - Thursday, 26 March 2026”, https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2026-03-26_EN.html, aufgerufen am 28.04.2026.

European Parliament: "Child sexual abuse online: support for extending rules until August 2027 | News | European Parliament", https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20260306IPR37531/child-sexual-abuse-online-support-for-extending-rules-until-august-2027, aufgerufen am 28.04.2026.