Skip to main content
StellungnahmeMeldungSicherheit - Schutz und Zuverlässigkeit

GI sieht Baustellen im NIS2-Umsetzungsgesetz

Die Gesellschaft für Informatik (GI) bezieht zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz Stellung. Dabei fordert sie, dass das Gesetz besser mit anderen Regularien harmonisiert sowie um wichtige Aspekte wie den des Schutzziels Authentizität erweitert wird.

Berlin, 28. Mai 2024 | Die GI veröffentlicht eine Stellungnahme zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz der Bundesregierung. Der auf den 7. Mai datierte Entwurf soll die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union auf nationaler Ebene umsetzen. Die GI weist auf wichtige Aspekte hin, mit denen das Gesetz die IT-Sicherheit der Wirtschaft sowie Kritischer Infrastrukturen umfassender schützen kann.

Dipl.-Inf. Bernhard C. Witt, Fachexperte des Fachbereichs „Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik: „Das NIS2-Umsetzungsgesetz wird Tausenden von Unternehmen sowie zahlreichen Bundesstellen als Grundlage dienen, Cybersicherheit umzusetzen und zu stärken. Es ist daher wichtig, dass das Gesetz Begriffe und Prozesse umfassend sowie klar verständlich ausdrückt. Leider gibt es hier noch einige Baustellen. Beispielsweise sind Meldepflichten im Entwurf mit vielen Ausnahmen versehen und decken sich nicht mit angrenzenden Regularien wie DORA oder dem KRITIS-Dachgesetz. Außerdem wird das Sicherheitsziel Authentizität, das die Echtheit und Vertrauenswürdigkeit von Identitäten und Daten sicherstellt und für die Abwehr von Ransomware- und Supply-Chain-Angriffen elementar ist, kein einziges Mal erwähnt. Das muss nachgeholt werden.“

Die GI fordert in ihrer Stellungnahme,

  1. das BSI als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheitsschwachstellen und Sicherheitsvorfälle zu stärken,
  2. Regularien, insbesondere Meldepflichten, besser aufeinander abzustimmen und somit Prozesse zu vereinfachen,
  3. das Sicherheitsziel Authentizität zu berücksichtigen,
  4. realistischere finanzielle Bedarfe für den Erfüllungsaufwand von IT-Sicherheit anzusetzen und
  5. Begriffe präziser zu definieren und zu verwenden.

Download:  GI-Stellungnahme zum Entwurf des NIS2-Umsetzungsgesetz vom 07.05.2024

Pressekontakt:

Linda Schwarz
Senior Referentin Politik & Wissenschaft
Geschäftsstelle Berlin im Spreepalais am Dom
Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin
E-Mail: presse@gi.de
Tel: +49 1590 648 79 87

Bernahrd C. Witt im Gespräch
Bernahrd C. Witt, Fachexperte des GI-Fachbereichs Sicherheit