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SUMMARY:Datenschutzgerechter Umgang mit Künstlicher Intelligenz Anforderung
 en der KI-VO und DS-GVO in der Praxis 
DESCRIPTION:Datenschutzgerechter Umgang mit Künstlicher Intelligenz\n\nAnfo
 rderungen der KI-VO und DS-GVO in der Praxis\n\n\n\nSysteme künstlicher Int
 elligenz, insbesondere mit integrierten Large Language Models (LLM), finden
  immer mehr Eingang in Unternehmen und Behörden und werden dort für untersc
 hiedlichste Zwecke eingesetzt. Soweit in ihnen personenbezogene Daten verar
 beitet werden, gelten für sie die Anforderungen sowohl der KI-VO als auch d
 er DS-GVO. Das Zusammenwirken beider Verordnungen verursacht in der Anwendu
 ngspraxis vielfältige Fragen und Herausforderungen. Diese beruhen zum einen
  auf der spezifischen Form der Datenverarbeitung in KI-Systemen und speziel
 l in LLM und zum anderen in ungeklärten Fragen im Verhältnis von DS-GVO und
  KI-VO. Die DS-GVO enthält keine spezifischen Regelungen zum Datenschutz in
  KI-Systemen. Dennoch bietet die KI-VO nur sehr wenige spezifische Datensch
 utzregelungen und verweist ansonsten auf die allgemeinen und abstrakten Reg
 elungen der DS-GVO, die für die Fragen rund um KI-Systeme erst noch konkret
 isiert werden müssen. Dies verursacht für die Praxis große Unsicherheiten f
 ür den Einsatz von KI-Systemen.\n\n\n\nDiesen Rechtsunsicherheiten will die
  Veranstaltung begegnen. Sie verfolgt das Ziel, praktische Fragen im Umgang
  mit KI zu behandeln, die für die Handlungsmöglichkeiten von Entscheidern u
 nd Datenschutzbeauftragten relevant sind. Ausgangspunkt ist eine Übersicht 
 über das Zusammenspiel von KI-VO und DS-GVO im Umgang mit KI-Systemen. Sie 
 stellt die wichtigsten Rollen, die risikoorientierten Pflichten von Betreib
 ern und Verantwortlichen sowie die Grundsätze der beiden Vorordnungen vor. 
 Sodann werden die Anforderungen an die datenschutzrechtliche Zulässigkeit d
 es Einsatzes von KI-Systemen geklärt. Sowohl die KI-VO als auch die DS-GVO 
 fordern Organisations- und Managementsysteme, die sicherstellen, dass die v
 ielfältigen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Diese Betreiberpflich
 ten überschneiden sich teilweise, so dass sich die Frage stellt, ob z.B. be
 i der Datenschutz- und bei der Grundrechtsfolgenabschätzung sowie bei der Z
 ulässigkeitsprüfung und der Konformitätsbewertung Effizienzgewinne erreich 
 werden können. Überschneidungen können auch bei Transparenzpflichten und be
 i den Pflichten zur Gewährleistung von Sicherheit bestehen. Für beide Berei
 che sind die Anforderungen zu spezifizieren.\n\n\n\nModerator des Workshops
  ist Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz 
 und Informationsfreiheit, Plattform Privatheit, Wiesbaden\n\n\n\nDiese Vera
 nstaltung wird als Weiterbildung im Sinne der T.I.S.P.-Rezertifizierung ane
 rkannt.\n\n\n\nAnmeldung unter https://cast-forum.de/workshops/anmeldung/34
 3\n\n
LOCATION:Fraunhofer SIT
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