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Einbeziehung von Fachexpert*innen in die Gesetzgebung ermöglichen

Die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden an Gesetzgebungsprozessen ist ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Leider werden seitens der Bundesministerien in zunehmendem Maße Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen in weniger als drei Arbeitswochen – teilweise von gerade einmal wenigen Werktagen – erwartet. Trauriger Tiefpunkt waren im Dezember 2020 die Anfragen zu Stellungnahmen für den 4. Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 mit einer Kommentierungsfrist von 28 Stunden (bei 108 Seiten) und zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes mit einer Frist von 2 Tagen (bei 465 Seiten).

Deshalb fordern wir längere Kommentierungsfristen von mindestens vier Arbeitswochen sowie eine Orientierung an der Länge eines Gesetzentwurfs. Neben längeren Fristen fordern wir zudem die Bereitstellung von Synopsen, die Veröffentlichung der Referentenentwürfe sowie eine Öffnung des Kommentierungsprozesses.